Hausbau: Vermeidung von Ärger
Beim privaten Wohnbau ist der Stress regelmäßig vorprogrammiert. Das liegt nicht zuletzt daran, dass der Bauherr als Laie mit seinen Wünschen und Hoffnungen konfrontiert wird mit den abgeklärten und profitorientierten Profis auf der anderen Seite. Ärger ist unvermeidlich, da beispielsweise Gründungsprobleme, falsche Abmessungen oder Wasser in jeglicher Form auf fast jeder Baustelle auftauchen. Erschwerend kommt hinzu, dass Bauherren nicht bedarfsgerecht und qualifiziert beraten werden, sondern sich zunehmend auf Chatforen im Internet informieren.
Die Einbindung eines Architekten bei einem Hausbau kann hilfreich sein, auch wenn dadurch nicht unbedingt immer ein reibungsloser Ablauf eines Bauvorhabens garantiert ist. Falls sich Baufehler ergeben, sind diese in der Regel auf Versäumnisse bei der Bauaufsicht zurückzuführen. Hierfür kann der Bauherr den Architekten in Haftung nehmen. In der Regel ist das weder allen Bauherren noch allen Architekten bewusst.
Den meisten Ärger verursachen aber in der Regel Änderungswünsche des Bauherren während der Bauausführung. Auch sollten sich Bauherren im Vorfeld bewusst sein, dass jedes Bauvorhaben individuell gefertigt wird. Hieraus resultieren zwangsläufig gewisse Ausführungstoleranzen bei der Fertigstellung.
Aber welche Probleme sind im Vorfeld vermeidbar?
Während der Bauphase ist häufig Wasser ein großes Thema, welches aber nur bedingt vermeidbar ist. Vermeidbar sind hingegen Baustoffe, wie beispielsweise hochgedämmte Steine, die einen anschließenden Trocknungsprozess erschweren.
Insgesamt hat sich herauskristallisiert, dass der Bau eines “intelligenten Hauses” oftmals aufgrund einer hohen Technisierung oder Automatisierung neben den normalen Problemen zusätzliche Probleme mit sich bringt. Auch führen energiesparende Bauweisen zu teuren Problemen wie Schimmelpilz. Der Bauherr sollte daher auf jeden Fall entweder vom Architekten oder vom Bauträger eine schriftliche Aufklärung über Wartungsaufwand, Instandhaltungskosten sowie Betriebsrisiken verlangen. Für diese schriftliche Erklärung haftet der Planer und zwingt ihn somit zu einer gewissenhaften Ausführung.
Besondere Vorsicht sollte der Bauherr aber auf jeden Fall bei sogenannten Eigenleistungen walten lassen. Gerne wird mittels Eigenleistungen versucht, Geld einzusparen. Dies kann aber auf lange Sicht zu Mehrkosten führen, da im Reklamationsfall der Architekt oder Bauträger sich auf Eigenleistungsfehler berufen kann. Sollten trotzdem Eigenleistungen vom Bauherren erbracht werden, ist im Vorfeld die Schnittstelle der Übergabe mit dem Ist-Zustand exakt zu definieren.
Abschließend kann festgehalten werden, dass es bei einem Bauvorhaben sinnvoll sein kann, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, der den Prozess sowie den Bauherren mit seinem Fachwissen begleitet.