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12.11.2020

Hausbau: Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten

Teil 1: Eingehende Prüfung von Verträgen unabdingbar

Schlimmstenfalls könnten so Preiserhöhungen bedingt durch Inflation oder Lohnerhöhungen an die Bauherren weitergereicht werden. Auch bei Bauträger-Verträgen die von Notaren erstellt wurden, sollten Bauherren skeptisch sein. In manchen Fällen arbeiten Bauträger mit ihnen wohlgesonnenen Juristen zusammenarbeiten. Die Neutralität eines Notars ist in solcher Konstellation nicht zu 100 Prozent gesichert.

Besondere Vorsicht ist geboten bei der Zahlung der Schlussrate. Diese darf vom Bauherren auf keinen Fall vor der vollständigen Fertigung und ohne Klärung eventueller Baumängel auf ein Notaranderkonto überwiesen werden.

Auch warnt die Blumenau Finanzplanung vor einseitigen Änderungsvorhalten in Verträgen. Diese ermöglichen Bauträgern von der ursprünglichen Planung abzuweichen - ganz ohne Rücksprache mit den Bauherren. Solche Regelungen verstoßen gegen die Makler- und Bauträgerverordnung.

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  • Goethestraße 5
  • 52064 Aachen
  • Tel. +49 241 40 15 8 - 30
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