Grundsteuerreform 2020
Jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen
Doch zeigt sich, dass die Reform der Grundsteuer für viel Verwirrung bei den einzelnen Bundesländern führt, mit dem Ergebnis: Nur sieben Bundesländer werden das vorgeschlagene Modell für die Bemessung der Grundsteuer anwenden.
Und wie verfahren die restlichen neuen Bundesländer?
Die kochen jeweils ihr eigenes Süppchen und rechnen die Grundsteuer nach ihren eigenen Vorstellungen ab. unter anderem auch der Freistaat Bayern. Gemäß der neuen „Öffnungsklausel“ sind sie dazu berechtigt. Das bedeutet, jedes Bundesland kann für sich entscheiden, ob es die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Regelungen umsetzt oder eigene abweichende Regelungen einführt.
Die schwarz-gelbe Landesregierung NRW hat bis dato noch nicht über eine mögliche Länderöffnungsklausel entschieden. Nur so viel: Der Verband Wohneigentum NRW lehnt das Berechnungsmodell des Bundes ab. Er befürwortet eine aufkommensneutrale und unbürokratische Gestaltung der Grundsteuer mit dem vorrangigem Ziel eines nachvollziehbaren Flächenmodells, ähnlich der Vorgehensweise des Freistaates Bayern.
Kritisch anzumerken bleibt an dieser Stelle, dass die Erhebung der Grundsteuer nach dem System der Länderöffnungsklausel sich immer mehr zu einem Flickenteppich entwickeln wird.
Ab 2025 soll dann die Grundsteuer erstmalig nach den neuen Regelungen erhoben werden- so auch in NRW. Mit mehr als 14 Milliarden Euro pro Jahr ist die Grundsteuer eines der wichtigsten Einnahmequellen der bundesweiten Kommunen. Sie bildet daher insbesondere in Pandemie Zeiten einen sicheren Stabilitätsanker im Finanzhaushalt der Kommunen.