Gesetzliche deutsche Einlagensicherung: Schutzschild für Ihr Tagesgeld und Festgeld

Gemeinsame europäische Sicherungsregelung für Geldanlagen fehlt

In der Tat stammen derzeit die attraktivsten Angebote mit den höchsten Zinsen für Tagesgeld oder Festgeldkonten von ausländischen Direktbanken mit Sitz in der Europäischen Union. Kundengeschäfte werden hier entweder online oder telefonisch abgewickelt. Oftmals werben Banken, Zinsportale oder andere Online-Plattformen mit sehr attraktiven Zinsen, die oftmals am Markt nicht realistisch erzielbar sind.

Die Blumenau Finanzplanung rät von einigen dieser ausländischen Banken ab. Hintergrund ist, dass es in Europa kein einheitliches Sicherungssystem gibt, aus dem Sparer im Falle einer Bankpleite bezahlt werden könnten. Die Einlagensicherung ist national geregelt. Für europäische Mitgliedsstaaten gilt bisher nur die gesetzliche Maßgabe, nationale Einlagensicherungsfonds aufzubauen. Ob diese Sicherungsfonds gerade in wirtschaftlich angeschlagenen Zeiten, bedingt durch Corona, alle ausreichend gefüllt sind darf stark bezweifelt werden.

Daher empfiehlt die Blumenau Finanzplanung ihren Kunden eher zu einer Anlage bei deutschen Anlagebanken. Hier sichert die gesetzliche Einlagensicherung grundsätzlich Einlagen wie Guthaben auf dem Giro-Tages- und Festgeldkonto bis zu 100.000 Euro pro Anleger. Ferner schützen deutsche Privatbanken ihre Kunden zusätzlich, indem sie als Mitglieder in den freiwilligen Sicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB)15 Prozent ihres haftenden Eigenkapitals einzahlen. Somit entsteht ein Mindestschutz für 750.000 Euro pro Kunde und Bank. Ausländische Banken wie z.B. die französische Consorsbank oder die britische ICICI sind hier auch Mitglieder. Eine Anlage kann als ungefährdet eingestuft werden

Sparkassen und Volksbanken verfügen wiederum über eigene Sicherungssysteme.

Welche Sicherungseinrichtung bei Niederlassungen von ausländischen Banken in Deutschland gilt, hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um eine wirtschaftlich selbständige Bank mit deutscher Banklizenz handelt. Im Schadensfall greifen dann deutsche Sicherungssysteme .

Hat das ausländische Geldinstitut keine deutsche Vertretung und werden Tages- und Festgelder über ein Zinsportal angeboten, gilt die ausländische Sicherungseinrichtung. Dies kann aber teilweise auch bedenkenlos als Zinsanlage genutzt werden . Als Beispiel lassen sich hier wirtschaftlich starke Länder wie Norwegen als Nichtmitglied der EU oder Schweden anführen; hier wird der Anleger im Falle einer Bankeninsolvenz bis zu 100.000 Euro entschädigt.

Am Ende zieht die Blumenau Finanzplanung folgendes Fazit:

Europa verfügt bisher noch über kein gemeinsames europäisches Einlagensicherungssystem. Von Zinsangeboten über Zinsportale wie Weltsparen, Zinspilot etc. aus wirtschaftlich schwachen Ländern wie z.B. Bulgarien, Estland Griechenland, Irland, Italien, Portugal etc. wird daher abgeraten. Eine Entschädigungszahlung in den vorgeschriebenen sieben Arbeitstagen mit bis zu 100.000 Euro pro Person gilt hier nicht als sicher.