Generationengerechtigkeit?

Das Wichtigste des neuen Rentenpaketes der GroKo

Aufgrund der demographischen Entwicklung in unserem Land, d.h. aufgrund der Alterung müssen immer weniger Arbeitnehmer für die Altersbezüge von immer mehr Rentnern aufkommen was zwangsläufig eine Erhöhung der Beitragsgrenze zur Folge hätte.

Die Sicherung der Beitragsgrenze will die Bundesregierung mit einem höheren Zuschuss aus dem Bundes-haushalt finanzieren.

Darüberhinaus wird im Bundeshaushalt ein eigener Demografiefonds eingerichtet um auf unvorhergesehene Entwicklungen wie einen Konjunktureinbruch reagieren zu können. Er soll von 2021 bis 2024 mit jährlich zwei Milliarden Euro gefüllt werden.

Mütterente

Im Vergleich zum Koalitionsvertrag sollen jetzt deutlich mehr Mütter oder Väter, die vor 1992 geborene Kinder haben, von Kindererziehungszeiten profitieren. Vereinbart ist, dass Müttern oder Vätern für vor 1992 geborene Kinder ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr auf die Rente angerechnet wird. Ursprünglich war vorgesehen gewesen, dass die Kindererziehungszeiten erst ab drei Kindern angerechnet werden.

Erwerbsminderungsrente

Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt aus dem Job ausscheiden, sollen besser abgesichert werden. Die derzeitige Erwerbsminderungsrente liegt deutlich unter 1.000 Euro und hat zur Folge, dass häufig zusätzlich Sozialhilfe benötigt wird.

Die sogenannten "Zurechnungszeiten" für Erwerbsminderungsrentner werden im kommenden Jahr von derzeit 62 Jahren in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate verlängert. Anschließend sollen sie entsprechend der Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiter auf 67 erweitert werden. Das bedeutet: Wer krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann, bekommt künftig eine fiktive längere Erwerbstätigkeit angerechnet und somit eine höhere Rente.

Arbeitslosenversicherung

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll zum einen vom 1. Januar 2019 an dauerhaft um 0,4 Prozentpunkte abgesenkt werden. Das ist mehr, als ursprünglich im Koalitionsvertrag vorgesehen war. Zusätzlich soll der Beitrag um weitere 0,1 Prozentpunkte befristet bis Ende 2022 sinken.

Weiterbildung

Aufgrund der wachsenden Digitalisierung im Arbeitsmarkt soll die Qualifizierung von Arbeitnehmern insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen zukünftig stärker unterstützt werden; nicht zuletzt auch zum Schutz einer drohenden Arbeitslosigkeit.

Arbeitslosengeld

Kurzfristig Beschäftigte sollen besseren Zugang zu Leistungen der Arbeitslosenversicherung bekommen. Arbeitslosengeld soll künftig bereits ausgezahlt werden, wenn innerhalb von 30 Monaten zwölf Monate Beiträge gezahlt worden sind.