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26.04.2022

Geldanlage: Sind Ihre Investmentfonds-Anteile im Depot vor einer möglichen Insolvenz geschützt?

Unterschiedlicher Insolvenzschutz zwischen Zertifikaten und Investmentfonds

Die gute Antwort vorab: Wer sein Geld in Wertpapiere anlegt, muss keine Angst davor haben, dass der Anbieter des Depots womöglich insolvent wird. Aktien, Investmentfonds und ETFs gehören zum Sondervermögen und werden nicht Teil der Insolvenzmasse. Ob Hausbank, Depotbank oder Smartphone-Broker: Wer sein Geld in Wertpapiere investiert, muss keine Angst davor haben, dass der Anbieter des Depots zahlungsunfähig wird. Aktien, Investmentfonds, Anleihen und ETFs gehören auf jeden Fall Ihnen und wären nicht Teil der Insolvenzmasse.

Selbst im Fall einer Pleite Ihrer Depotbank müssen Anlegerinnen oder Anleger nichts befürchten. Sollte eine Bank schließen müssen, würde Ihr Depot an eine andere Bank übertragen werden. Gleiches passiert im Fall einer Broker-Insolvenz: Hier springt dann ein neuer Anbieter ein.

Ganz anders sieht es aus mit Zertifikaten, wie beispielsweise im Fall der Lehmann Brothers Insolvenz. Diese zählen zu den Schuldverschreibungen. Im Gegensatz zu Aktien oder Fonds wie ETFs, zählen diese Schuldverschreibungen nicht zum Sondervermögen. Das heißt, wenn Sie mit einem Zertifikat auf die Wertentwicklung eines Wertpapiers wetten, leihen Sie dem Herausgeber des Zertifikates Ihr Geld, in diesem Fall also der Bank. Somit übernehmen Sie dann die Rolle des Gläubigers. Daher sehen Sie im Fall einer Bankinsolvenz nur mit Glück etwas von Ihrem Geld wieder. Privatanleger werden in der Regel als letzte entschädigt. Und auch bei Krypto-Investments gehen Investoren leer aus.

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