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06.02.2025

Geldanlage: BGH kippt Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld

Wie bekommen Sie als Bankkunde die gezahlten Negativzinsen zurück?

Was hat der BGH entschieden?

In seinem Urteil hat der BGH deutlich ausgeführt, das Banken keine Negativzinsen auf klassische Spar- und Tagesgeldeinlagen erheben dürfen. Dies betrifft vor allem Fälle, in denen Banken ein Verwahrentgelt verlangt haben. Die Richter argumentierten in ihrem Urteil, dass solche Entgelte den Charakter der Einlagen, die neben der Verwahrung auch Anlage- und Sparzwecke verfolgen, untergraben würde. Solche Entgelte stellten eine unzulässige Gebühr für eine Dienstleistung dar, die eigentlich kostenlos sein sollte und Verbraucher somit unangemessen benachteiligen würde.

Ganz anders beurteilte der BGH die Verwahrung des Geldes auf Girokonten, die eine von der Bank erbrachte Hauptleistung darstelle und somit keiner rechtlichen Inhaltskontrolle unterliege. Banken dürfen also auf Einlagen, die sich auf Girokonten befinden, grundsätzlich Negativzinsen erheben.

Fakt ist aber auch: Die Vertragsklauseln zu den Verwahrentgelten müssen für Kunden von Girokonten transparent und eindeutig sein. Es muss für sie ersichtlich sein, auf Grundlage welches Guthabens mögliche Entgelte erhoben werden. Sollte dies nicht der Fall sein, sind auch hier Strafzinsen für Kunden unzulässig.

Warum sind Negativzinsen problematisch?

Banken haben von Juni 2014 an diese Gebühren eingeführt, um die Kosten der negativen Einlagenzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) an ihre Kunden weiterzugeben. Dieser Wert kletterte auf dem Höhepunkt der Negativzinsphase sogar auf 0,5 Prozent. Viele Sparerinnen und Sparer fühlten sich enteignet, obwohl die Zinsabzüge auf ihrem Konto in der Regel erst ab einem gewissen Freibetrag fällig wurden. Und auch viele Finanzexperten kritisierten diese Praxis als unfair gegenüber Sparern, da sie ja faktisch eine Umkehr der traditionellen Zinspolitik darstelle.

Welche Auswirkungen hat das Urteil?

Verbraucher profitieren

Einer Umfrage zufolge zahlte fast jeder achte der rund 1000 Befragten Negativzinsen. Der Anteil bei Gutverdienern mit einem Nettoeinkommen ab 3000 Euro lag sogar bei 15 Prozent.

Die Verbraucherverbände stufen das Urteil des BGH als enorm wichtig für Kunden ein, weil während er Niedrigzinsphase durchweg alle Banken Negativzinsen erhoben haben.  Bankkunden müssen zukünftig keine Gebühren mehr für ihre Einlagen zahlen und können rückwirkend zu viel gezahlte Verwahrentgelte zurückfordern.  

Banken müssen umdenken

Fakt ist: Sehr viele Banken sind von dem Urteil betroffen. Marktdaten belegen, dass auf dem Höchststand im Mai 2022 mindestens 455 deutsche Geldhäuser von ihren Kunden Negativzinsen verlangten. Diese Banken müssen nun in den derzeitigen herausfordernden Marktsituationen ihre Gebührenmodell anpassen und neue Wege finden, um ihre Kosten zu decken.

Mehr Rechtssicherheit

Das Urteil schafft vor allem Klarheit für Sparer und Finanzdienstleister. Bankkunden können sich darauf verlassen, dass ihre Spareinlagen vor Negativzinsen geschützt sind.

Gibt es eine Verjährungsfrist?

Die Verjährungsfrist für die Rückforderung unzulässiger Negativzinsen beträgt laut § 195 BGB in der Regel drei Jahre. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Bankkunde von den Negativzinsen erfahren hat.

Wenn also eine Bank beispielsweise im Jahr 2021 Negativzinsen erhoben hat, beginnt die Verjährung am 31.12.2021 und endet am 31.12.2024. Wurden die Negativzinsen früher erhoben könnten Ansprüche bereits verjährt sein. Jedoch kann sich die Verjährung verlängern, etwa wenn Banken ihre Kunden nicht ausreichend informiert haben oder durch Verhandlungen über eine Rückzahlung die Frist gehemmt wurde.

Die Blumenau Finanzplanung empfiehlt Bankkunden jetzt folgendes zu tun:

1. Prüfen Sie die Bankauszüge. Falls Sie Negativzinsen gezahlt haben, dokumentieren sie diese.

2. Wenden Sie sich an ihre Bank und verlangen Sie die Erstattung der unzulässigen Gebühren.

3. Nutzen Sie das Urteil, um ein attraktiveres Sparprodukt ohne versteckte Kosten zu finden.

Fazit der Blumenau Finanzplanung:

Das BGH-Urteil ist ein Sieg für alle Sparer in Deutschland. Vorrangig schützt es Verbraucher vor unfairen Gebühren und sorgt für mehr Transparenz im Bankensektor. Wer in der Vergangenheit von Negativzinsen betroffen war, sollte aus Sicht der Blumenau Finanzplanung schnell aktiv werden und sein Geld zurückfordern.

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