Fristverlängerung beim Baukindergeld
Staatliche Förderung beim Hauskauf für Familien
Es hatte sich herausgestellt, dass viele Familien im Zuge der Pandemie Probleme hatten, die Anträge bis Ende des Jahres einzureichen. Einen Antrag auf Baukindergeld können Familien stellen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 (bisher 31. Dezember 2020) ihren notariellen Kaufvertrag unterzeichnet und eine Baugenehmigung erhalten haben.
Grundvoraussetzung für die Beantragung der Fördermittel ist, dass das Haushaltseinkommen von Familien mit einem Kind 90.000 Euro nicht überschreitet (Durchschnitt der beiden Vorjahreseinkommen) - für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 15.000 Euro. Mit dem Baukindergeld fördert die Bundesregierung Familien mit Kindern mit 12.000 Euro je Kind.