Altersvorsorge: Vor allem Frauen sind von Altersarmut betroffen
Finanzielle Unabhängigkeit in der Partnerschaft
Den Hauptgrund hierfür liefern die Frauen in der Regel selbst. So zeigt sich, dass in den letzten Jahren vermehrt gut ausgebildete Frauen wieder häufiger das Berufsleben aufgeben, um sich ganz und gar auf ihre Familie zu konzentrieren. Dabei verlassen sie sich auf ihren Partner, ohne dabei zu bedenken, welche finanziellen Folgen langfristig für sie damit einhergehen.
Nach wie vor bezieht bei jungen Familien der Mann ein höheres Gehalt als seine Frau. Und trotz zunehmender Gleichberechtigung und Emanzipation bei Paaren, präferieren vermehrt Frauen das konservative Modell und bleiben nach der Geburt des ersten Kindes zuhause. Begründet wird dies mit dem Ehegattensplitting, welches dem gutverdienenden Mann eine hohe Steuerentlastung beschert. Viele Frauen denken, dass sich es sich nicht lohnt, arbeiten zu gehen. Doch hier liegt genau der langfristige Fehler den Frauen unterliegen. Denn es ist vorwiegend der Mann, welcher wirtschaftliche Vorteile aus dieser Situation schöpfen kann - nicht die Frau. So kann er im Laufe seines Berufslebens die Karriereleiter nach oben steigen, eigenes gutes Geld verdienen und optimal anlegen, es vermehren und er bezieht häufig neben der gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente etc. Das alles hat sie nicht. Und auch wenn Frauen arbeiten, tun sie das häufig nur mit wenigen Stunden in der Woche. Fast 70 Prozent der berufstätigen Frauen arbeiten in Teilzeit, bis die Kinder erwachsen sind. Die Folge hieraus ist: Die durchschnittliche Frauenrente liegt im Westen derzeit bei 694 Euro, im Osten liegt sie bei 1028 Euro, weil dort Frauen aus der Tradition mehr arbeiten.
Vielfach sind Frauen gefangen in den alten Rollenbildern, wonach der Mann die Frau und die Familie versorgt. Doch was passiert, wenn das Lebensmodell Ehe scheitert? Nach einer allgemeinen Einschätzung wurden im Jahr 2020 32,3 % der Ehen geschieden – also fast jede dritte Ehe. Häufig unterliegen viele Frauen im Falle einer Scheidung dem Irrtum, dass alles geteilt wird, was an Vermögenswerten da ist. Das stimmt allerdings nicht. Über den Versorgungsausgleich werden nur die während der Ehe entstandenen Rentenansprüche geteilt. Über den Zugewinnausgleich wird das geteilt, was den Vermögenswerten, die bei Beginn der Ehe da waren, während der Ehe an Wert zugewachsen ist durch Zinsen, Dividenden, Wertsteigerung etc….
Frauen, die unverheiratet in einer Partnerschaft leben, gehen dabei noch ein viel größeres existentielles Risiko ein, wenn wie sie ihren Job aufgeben, um für ihre Familie da zu sein. Denn sie haben überhaupt keine Ansprüche auf Unterhalt, Versorgungs- und Zugewinnausgleich wie etwa bei Ehefrauen. Und im schlimmsten Falle eines Ablebens des Partners gehen sie völlig leer aus, sollte kein Testament oder Erbvertrag vorliegen.
Eine große Mitschuld an der ganzen Misere für Frauen trägt sicherlich auch der Staat, der mit Hilfe des Ehegattensplittings die klassische Alleinverdiener- Ehe massiv steuerlich fördert. Besonders hoch ist der Steuervorteil dann, wenn er sehr viel und sie sehr wenig verdient. Insofern hält das Ehegattensplitting Frauen von der Erwerbstätigkeit ab. Umso erstaunlicher ist, dass es in keinem anderen europäischen Land noch das Ehegattensplitting gibt. In Schweden beispielsweise wurde es bereits vor 50 Jahren abgeschafft.
Daher rät die Blumenau Finanzplanung ihren Kundinnen, in einer Ehe einen Ehevertrag und in einer nicht ehelichen Partnerschaft einen Partnerschaftsvertrag abzuschließen.
Die Blumenau Finanzplanung empfiehlt, dass sich insbesondere Frauen dringend um Ihre Altersvorsorge kümmern und die Dienste einer unabhängigen Finanzberatung nutzen. Ob die Ausnutzung der staatlichen Fördermöglichkeiten, wie Rürup-Rente (Basis-Rente), Riester-Rente oder Betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist oder ob eine Geldanlage in Kapitalanlagen (z.B. Investmentfonds) der richtige Weg ist, ist im Einzelfall zu klären. Wichtig ist in jedem Fall, möglichst früh mit der Kapitalbildung zu beginnen. Je früher desto besser.