Finanzen: Ehe ohne Ehevertrag
Welche Regeln gelten in einer Zugewinngemeinschaft?
Mittels eines Ehevertrages ist bei einer Trennung vieles vertraglich geregelt.
Heiraten Paare jedoch ohne einen Ehevertrag abzuschließen, entsteht zwischen den beiden Partnern eine Zugewinngemeinschaft. Gesetzlich verankert ist dies im Paragraf 163 des Bürgerlichen Gesetzesbuch. Beide Partner bringen jeweils ihr Vermögen in die Ehe mit ein, und sie bleiben auch Besitzer ihres eigenen Vermögens. Wird jedoch die Ehe geschieden, wird der Zugewinn, den jeweils der Partner während der Ehe erwirtschaftet hat, vom Scheidungsrichter ausgeglichen.
Vor dem Hintergrund, dass heute in den Städten ca. die Hälfte und auf dem Land ein Drittel aller Ehen geschieden werden rät die Blumenau Finanzplanung vor dem Gang zum Altar vorher unbedingt die finanzielle Ausgangssituation zu prüfen.
Zur Veranschaulichung:
Das Vermögen einer Ärztin vor Eheschließung beläuft sich auf 80 Tausend Euro bestehend aus 20 Tausend Euro auf dem Girokonto, 30 Tausend Euro im Bausparvertrag und 30 Tausend Euro im Wertpapierdepot.
Der zukünftige Ehepartner, ein Jurist, startet mit effektiv 120 Tausend Euro in die Ehe. Sein Vermögen setzt sich vor Eheschließung zusammen aus 150 Tausend Euro in einer Immobilie, 10 Tausend Euro auf dem Sparbuch, 60 Tausend Euro im Aktiendepot und Schulden in Höhe von 100 Tausend Euro.
Nach der Hochzeit verfolgt jeder Partner seine eigenen finanziellen Wünsche und Entscheidungen. Somit verwaltet jeder sein eigenes Vermögen und seine eigenen Überschüsse wie es ihm beliebt. Während der Ehe entstehen auf beiden Seiten Rentenansprüche. Wird die Ehe zwischen den beiden Akademikern nach 10 Jahren geschieden wird wieder Bilanz der beiden Vermögen gezogen. Ist beispielsweise das Vermögen der Ärztin auf 100 Tausend Euro und das Vermögen des Juristen auf 400 Tausend gewachsen wird der aufsummierte Vermögenszuwachs während der Ehe von insgesamt 300 Tausend Euro halbiert. Somit fallen auf jeden Partner 150 Tausend Euro. Infolgedessen muss der Jurist seiner Ex-Frau 130 Tausend Euro bezahlen und wahrscheinlich auch noch Teile seiner Rente an seine frühere Frau abgeben müssen.
Vielfach ist der Abschluss eines Ehevertrages insbesondere bei jungen Frauen, die von der großen und immerwährenden Liebe träumen, unromantisch. Doch wenn dann eine Ehe scheitert, beginnt zwischen den Ehegatten mitunter häufig ein unschöner Rosenkrieg. Wohl dem, der mit einem Ehevertrag vorgesorgt und einvernehmlich die Trennungs- und Scheidungsfolgen geregelt hat.