Erbschaft: So lässt sich Erbschaftssteuer legal vermeiden Teil 2
Hilfreiche Tipps von Steuerexperten: Wie vermeide ich Erbschaftssteuer
Unter den folgenden Bedingungen bleibt der Wohnsitz für Ehepartner und Kinder von der Erbschaftssteuer befreit.
1. Ehepartner können ihre Familienimmobilie steuerfrei erben unter der Voraussetzung, dass sie dort mindestens zehn weitere Jahre wohnen bleiben
2. Auch Kinder können die Familienimmobilie steuerfrei erben ebenfalls unter der Prämisse, dass sie mindestens zehn Jahre dort wohnen bleiben. Allerdings darf die Wohnfläche des Elternhauses dabei 200 Quadratmeter nicht überschreiten.
Ist das Familienheim größer oder steht fest, dass Kinder nicht dort einziehen wollen, können sie es ihren Eltern abkaufen. Ein notwendiges Darlehen hierfür könnten die Eltern ihnen in Höhe der Freibeträge sukzessiv schenken.
Die vorangehenden Regelungen machen es besonders attraktiv, Immobilien zu Lebzeiten zu übertragen oder entsprechende Vorkehrungen im Testament zu treffen.
Nießbrauch
Der Nießbrauch kann im Rahmen der Erbschafts- der Schenkungssteuer einen großen steuerlichen Vorteil sichern, da er den Wert des übertragenen Vermögens reduziert. So wird der Wert des Nießbrauchs vom steuerpflichtigen Vermögen abgezogen. Dies wiederum führt zu einer geringeren Steuerlast. Lohnend ist das besonders bei Immobilien, die einen hohen Wert haben und daher eine große Steuerbelastung mit sich ziehen.
Fallbeispiel: Überträgt ein Elternteil eine Immobilie im Wert von 500 TEUR an sein Kind, wäre diese Schenkung ohne Nießbrauch steuerpflichtig, sobald der Freibetrag von 400 TEUR überschritten wird (Freibetrag für Kinder).
Wird jedoch ein Nießbrauchsrecht eingeräumt, kann der steuerliche relevante Wert der Immobilie deutlich gesenkt werden. Der Wert des Nießbrauchs hängt von mehreren Faktoren ab wie etwa Lebenserwartung des Nießbrauchnehmers und der Höhe der jährlichen Nutzungsentgelte, wie Mieteinnahmen.
Liegt der Nießbrauch im unserem Fallbeispiel bei 200 TEUR dann reduziert sich der steuerlich relevante Wert auf 300 TEUR. Dieser Betrag liegt unter dem Freibetrag von 400 TEUR. Insofern würde keine Schenkungssteuer anfallen.
Gut zu wissen: Ein Nießbrauchsrecht kann auch bei der Übertragung von Wertpapierdepots oder Unternehmensbeteiligungen eingeräumt werden.
Verwaltungsvermögen reduzieren
Werden mittelständische Betriebe ohne Jobverlust vererbt, können diese steuerfrei vererbt werden unter der Prämisse, dass deren Verwaltungsvermögen nicht die 10 Prozent Hürde überschreitet. Wer also die Erbschaftssteuer reduzieren möchte, sollte das schädliche Verwaltungsvermögen seines Unternehmens genau analysieren und es bestenfalls vor dem Erbfall in begünstigtes Vermögen umwandeln.
Begünstigtes Vermögen
Wie bereits im Vorfeld angeführt bietet das deutsche Erbschaftssteuerrecht einige steuerliche Vergünstigungen parat. Mit dazu zählt auch das sogenannte begünstigte Vermögen. Hierbei handelt es sich um Vermögensarten, die entweder ganz oder teilweise von der Erbschaftssteuer befreit sind. Das Spektrum ist hierbei sehr hoch. Beim begünstigten Vermögen kann es sich unter anderem um eine denkmalgeschützte Immobilie oder auch um einen Reiterhof handeln. Zum begünstigten Vermögen und somit von der Erbschaftssteuer befreit zählt auch Kunst, die jedoch dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden muss.
Umzug ins Ausland
Um der deutschen Erbschaftssteuer zu entgehen, kann ein Umzug ins Ausland eine mögliche Option sein - allerdings nur unter bestimmten Bedingungen und mit guter Planung. Erbschaftssteuer lässt sich vermeiden, wenn der Erblasser und der Erbe mindestens 5 Jahre vor dem Erbfall in ein Land ziehen, in dem keine Erbschaftssteuer anfällt. Das ist beispielsweise in Österreich der Fall, wo die Erbschaftssteuer bereits 2008 abgeschafft wurde. Entscheidend ist, dass der Wohnsitz in Deutschland komplett aufgegeben wird. Vermögen, welches in Deutschland ist, unterliegt nach wie vor der deutschen Steuer.
Die Blumenau Finanzplanung empfiehlt denjenigen, die einen solchen Schritt planen, sich rechtzeitig von Fachleuten beraten zu lassen, um alle steuerlichen und rechtlichen Fallstricke zu vermeiden.
Familiengesellschaft
Eine weitere effektive Möglichkeit die zum Teil erhebliche Erbschaftssteuer zu minimieren, bietet die Gründung einer Familiengesellschaft. Durch die geschickte Übertragung beispielsweise von mehreren und teuren Immobilien in eine Familiengesellschaft können Steuerfreibeträge optimal genutzt werden. So können beispielsweise Kinder und Enkel gemäß ihrer Freibeträge alle zehn Jahre Anteile daran erhalten.
Gründung einer Familienstiftung
Eine Stiftung zu gründen kann ebenfalls eine mögliche Option sein, um Erbschaftssteuer zu vermeiden. Insbesondere für größere Vermögen von drei bis fünf Millionen Euro kann durch eine Gründung einer Familienstiftung das Vermögen langfristig gesichert werden, ohne dass es bei jeder Generation erneut versteuert werden muss.
Das Vermögen bleibt in der Stiftung und die Nachkommen erhalten lediglich die Erträge.