Erben und Vererben: Erbe ausschlagen?
Das sollten Sie beim Ablehnen einer Erbschaft beachten
Doch jeder Erbe darf sein Erbe ausschlagen, das ist in § 1942 des BGB gesetzlich festgelegt. Für die Entscheidung ein Erbe anzunehmen oder es zu verweigern, bleibt allerdings nur wenig Zeit. Bevor ein Erbe angenommen oder verweigert wird sollten sich die Erben im Vorfeld über die Bedingungen informieren. Die Blumenau Finanzplanung führt im Folgenden die wichtigsten Punkte rund um diese schwierige Entscheidung zusammen.
Welche Vor- und Nachteile bringt ein Erbe mit sich?
Wird ein Erbe angetreten, erhält der Erbe das gesamte Vermögen wie auch alle Verbindlichkeiten des Erblassers. Gleichwohl bedeutet dies aber auch, dass er gar nichts erhält, wenn er das Erbe ausschlägt. Denn de facto ist es nicht möglich, nur die Schulden abzulehnen und das Vermögen zu behalten. Auch der Pflichtteil entfällt wie auch alle Nachlassgegenstände wie beispielsweise Schmuck etc... Bei einer Erbschaft gilt somit das Prinzip „alles oder nichts“. Das Erbe fällt dann dem nächsten in der Erbfolge zu. Wenn dieser es auch ausschlägt, geht es weiter an den Nächsten und so weiter. Erst, wenn alle erbberechtigten Personen das Erbe ausgeschlagen haben, fällt es an den Staat.
Wann macht es Sinn ein Erbe auszuschlagen?
Schulden sind sicherlich für viele Hinterbliebene der Hauptgrund ihr Erbe auszuschlagen. Wenn mit dem geerbten Vermögen die Schulden nicht vollständig getilgt werden können und nach der Abzahlung von Schulden nichts übrigbleibt, macht es sicherlich keinen Sinn, das Erbe anzutreten. Vielmehr muss der Erbe in diesem Fall sogar mit seinem Privatvermögen dafür haften. Auch wenn eine hoch sanierungsbedürftige Immobilie vererbt wird, die aller Voraussicht nach mehr Geld verschlingt, kann es sinnvoller sein, dass Erbe auszuschlagen. In manchen Fällen kann es aber auch sein, dass Erben mit dem Nachlass nichts zu tun haben wollen und daher das Erbe ausschlagen.
Expertentipp: Sollten Angehörige unsicher sein, ob sie ihr Erbe annehmen oder ausschlagen sollen, empfiehlt die Blumenau Finanzplanung einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen. Insbesondere wenn der Nachlass groß und unübersichtlich ist, hilft er Ihnen, einen Durchblick zu bekommen und vernünftig zu handeln.
Ab wann kann ein Erbe ausschlagen?
Bevor ein Nachlass ausgeschlagen werden kann, müssen die beiden Bedingungen erfüllt sein:
1. Der Erblasser ist verstorben – und somit der Erbfall eingetreten – und der zukünftige Erbe ist darüber informiert.
2. Der Erbe muss wissen, dass er der Erbe ist. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erbe von dem Verwandtschaftsverhältnis und somit von der gesetzlichen Erbfolge Kenntnis hat.
Es gilt zu beachten, dass im Falle der gesetzlichen Erbfolge Erben keine amtliche Benachrichtigung o.ä. darüber erhalten, dass Sie Erbe geworden sind! Nur wenn es eine letztwillige Verfügung gibt oder Erben in der Erbfolge nachrücken, werden diese darüber benachrichtigt.
Erbe ausschlagen: Wieviel Zeit bleibt zum Ablehnen?
In der Regel haben Erben 6 Wochen nach Kenntnisnahme der Erbschaft Zeit, diese auszuschlagen. Liegt kein Testament vor läuft die Frist ab Kenntnisnahme des Erbfalls. Bei Vorliegen eines Testamentes oder einem Erbvertrag beginnt die Frist erst bei Bekanntgabe des Dokumentes durch das Nachlassgericht.
Es gilt zu beachten: Wenn Erkundigungen über die finanziellen Verhältnisse des Erblassers eingeholt werden, wird manchmal verlangt, einen Erbschein vorzulegen. Wird jedoch ein Erbschein beantragt, wird damit automatisch das Erbe angetreten! Als Alternative dazu ist es häufig ausreichend, die Sterbeurkunde in Kombination mit einem Stammbuch vorzulegen.
Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder hat sich der Erbe im Ausland befunden, als er von seinem Erbe erfahren hat, beträgt die Frist sechs Monate.
Ganz wichtig: Wenn der Erbe von der Erbschaft weiß und er sie nicht form- und fristgerecht ausschlägt, gilt das Erbe als angenommen. Er wird also ungefragt und ohne sein Zutun Erbe.
Wo und wie können Erben ihr Erbe ausschlagen?
Der Erbe muss sich beim Nachlassgericht am eigenen Wohnsitz oder beim letzten Wohnsitz des Erblassers persönlich vorstellen und ausweisen, um das Erbe ausschlagen zu können.
Eine Alternative ist es, einen Notar mit der Erklärung zu beauftragen, der diese an das zuständige Nachlassgericht weiterleitet. Ein selbst verfasster Brief, der nicht beglaubigt wurde, reicht nicht aus.
Erbe ausschlagen: Kann die Entscheidung rückgängig gemacht werden?
Theoretisch ist die Entscheidung unwiderruflich. Aber unter bestimmten Umständen und mit einer guten Begründung können Erben es dennoch versuchen. Wenn der Erbe zum Zeitpunkt seiner Entscheidung über wichtige Details der Erbschaft nicht informiert war oder sich geirrt hat, kann er sowohl die Annahme als auch die Ausschlagung des Erbes anfechten.
Wenn das Erbe aufgrund von Überschuldung ausgeschlagen wurde, im Nachhinein jedoch unbekannte Vermögenswerte auftauchen, so kann der Erbe innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden der Gründe die Ablehnung anfechten und das Erbe doch noch antreten.
Das Erbe ausschlagen oder nicht?
Wie im vorangehenden Beitrag ersichtlich, hängt diese Frage von mehreren Faktoren ab.