Erben und Schenken: Weniger Erbschaftssteuer durch Nießbrauch
Nachfolgeplanung: Das müssen Immobilieneigentümer wissen
Was ist Nießbrauch und wie hilft er beim Steuern sparen?
Bei Nießbrauch wird das Eigentum der Immobilie übertragen, wobei Sie das Nutzungsrecht behalten, z.B. zum Wohnen oder zur Vermietung. Dieses Recht wird im Grundbuch gesichert und hat einen maßgeblichen Einfluss auf den steuerlichen Immobilienwert bei einer Schenkung oder im Erbfall.
Immer mehr Immobilienbesitzer nutzen die Gestaltungsmöglichkeit des Nießbrauchs, um die oft überhöhten Bewertungen des Finanzamtes zu relativieren. Fakt ist: Nicht immer liegen die Beamten bei ihrer Einschätzung richtig. Der Nießbrauch wiederum erlaubt es, realistischere Werte anzusetzen – was bei Schenkungen oft den Unterschied zwischen steuerfreier Übertragung und hoher Steuerzahlung ausmacht.
Beispiel: So funktioniert die Bewertung mit Nießbrauch
Nehmen wir an, ein Elternteil überträgt ein Haus mit einem Marktwert von 800 TEUR an ein Kind, behält sich aber lebenslangen Nießbrauch vor (z.B. zur Eigennutzung oder Vermietung). Der Wert dieses Nutzungsrechts wird nach dem Alter der Berechtigten berechnet und dann vom Immobilienwert abgezogen.
Beispielwert des Nießbrauchs: 300 TEUR
Steuerlich relevanter Immobilienwert: 800 TEUR – 300 TEUR = 500 TEUR
Somit rückt die Schenkung in Reichweite der steuerlichen Freibeträge (400 TEUR pro Kind). Insofern kann die Schenkung je nach Konstellation ganz oder teilweise steuerfrei erfolgen.
Welches sind die Vorteile von Nießbrauch:
- Steuerlich attraktiver Immobilienwert
- Nutzung bleibt beim Schenkenden (Mieteinnahmen oder Wohnrecht)
- Rechtssicherheit durch Grundbucheintrag
- Flexibilität in der Familiennachfolge
- Schutz vor ungewolltem Weiterverkauf
Was müssen Sie bei Nießbrauch beachten?
Die Blumenau Finanzplanung empfiehlt denjenigen, die Nießbrauch in Erwägung ziehen folgende Punkte zu beachten
- Der Nießbrauch muss notariell vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden
- Eine Bewertung erfolgt anhand der Ertrags- und Lebenserwartungstabellen des Bundesfinanzministerium
- Eine rückwirkende Änderung ist ausgeschlossen und daher ist eine sorgfältige Planung unerlässlich
- Bei Pflegebedürftigkeit oder Sozialleistungen kann das Nießbrauchsrecht Auswirkungen auf Ansprüche haben
Expertentipp der Blumenau Finanzplanung:
Die Bewertung durch das Finanzamt basiert häufig auf pauschalen Bodenrichtwerten und Standardverfahren. Mit professioneller Beratung wie beispielsweise durch einen Gutachter können Sie prüfen lassen, ob der Nießbrauch für Sie eine steuerlich sinnvolle Option ist.
Die Blumenau Finanzplanung weist darauf hin, dass gerade bei frühzeitiger Planung es möglich ist, das Familienvermögen effektiv zu sichern – ohne Nutzungsverluste und mit deutlichen Steuervorteilen.
Zusammenfassung der Blumenau Finanzplanung:
In Zeiten steigender Immobilienwerte und begrenzter Freibeträge ist der Nießbrauch heutzutage ein wertvolles Werkzeug für diejenigen, die frühzeitig und steueroptimiert ihr Vermögen übertragen wollen. Der Nießbrauch sichert somit nicht nur den Nutzwert einer Immobilie, sondern bietet auch rechtliche Klarheit und finanzielle Vorteile für beide Generationen.
Die Blumenau Finanzplanung begleitet Sie gerne bei Ihrer Nachfolgeplanung mit Immobilien. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.