Die zwölf Stufen zum Traumkredit (2 von 2)
Eigenheimfinanzierung
6. Eigene Bedürfnisse benennen
Um ein passendes Konzept zu erstellen sind Informationen über persönliche Zukunftspläne (wie z.B. Elternzeit) sowie finanzielle Entwicklungen für den Berater unabdingbar.
Flexible Optionen wie Sondertilgungen sollten in die Überlegungen mit einbezogen werden. Diese sind oftmals ohne Zuschlag möglich.
7. Abklären von Fördermitteln
Es gibt verschiedene Arten, Fördermittel in Anspruch zu nehmen wie z.B. Darlehen mit Riester-Förderung oder Förderkredite der staatlichen KfW Bank.
8. Konkrete Angebote einholen
Die Kreditangebote der Berater für den Immobilienkauf sollten zeitnah beieinanderliegen. Der Finanzierungsplan seitens der Berater sollte die Monatsbelastung und die Entwicklung der Restschuld beinhalten. Nach Ablauf der Zinsbindung wird i.d.R. dem Kunden ein neues Angebot erstellt; der Berater sollte dem Interessenten das Szenario einer Anschlussfinanzierung mit ggf. höheren Zinsen aufzeichnen. Das Europäische Merkblatt (Esis) gibt die Richtlinien für Inhalt und Aufbau eines Kreditvertrages vor und vereinfacht somit den Vergleich der einzelnen Angebote.
9. Aufbereitung der Angebote
Bei der Nachbereitung der Termine steht die Prüfung der einzelnen Angebote an. Inwieweit wurde auf die Kundenbedürfnisse eingegangen, sind Optionen auf Sondertilgungen enthalten oder sind dem Berater Beratungsfehler unterlaufen wie z.B. das Fehlen von Ausgaben?
10. Mobilisierung von Reserven
Als Faustregel gilt: Je mehr Eigenkapital der Immobilienkäufer mitbringt, desto besser die Zinsangebote der Baufinanzierer.
11. Vergleich der Angebote
Gerade bei der Baufinanzierung ist ein Vergleich der Kreditangebote besonders wichtig, denn es geht um sehr hohe Kreditsummen. Die Angebote lassen sich häufig anhand des Effektivzinses bei identischer Zinsbindungsfrist vergleichen. Aber auch die Flexibilität der einzelnen Angebote sollte auf den Prüfstand gestellt werden.
12. Abschluss der Finanzierung
Liegt die verbindliche Finanzierungszusage seitens des Anbieters vor, kann beim Notar der Bau- oder Kaufvertrag unterschrieben werden.