Die Zukunft der gesetzlichen Rente

Politische Klarheit nur bis zum Jahr 2025

Die erwerbstätige Bevölkerung in Deutschland schrumpft. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in den nächsten Jahren in Rente und die Altersstruktur verändert sich. Auf Erwerbstätige entfallen immer mehr Rentner. Somit dürfte ein gleich hohes Rentenniveau von 48 Prozent schlichtweg unfinanzierbar sein. Der Steuerzuschuss zur Rentenversicherung von derzeit 100 Milliarden müsste bis 2035 auf 180 Milliarden und bis 2048 auf 225 Milliarden Euro ansteigen. Finanzierbar wären diese Steuerzuschüsse über eine gestaffelte Anhebung der Mehrwertsteuer bis zum Jahr 2045 um 7 Prozent, über eine Erhöhung der Arbeitskosten oder über eine Anhebung des Renteneintrittsalters auf 71 Jahre. Unterschiedliche Rentenszenarien sollen von der Kommission bis 2020 ausgearbeitet werden, aus denen sich die Parteien ihre Version für ihre Wähler rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl aussuchen können.

Bestrebungen, die Kommissionsvorschläge noch in der aktuellen Legislaturperiode durchzusetzen, scheinen unrealistisch zu sein, zumal Sozialminister Heil soeben sein Rentenpaket angeschoben hat, welches bereits im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Elemente dieses Pakets sind eine Ausweitung der Mütterrente- und Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie Entlastungen für Geringverdiener. Letztere sollen danach erst ab einem Monatseinkommen von 1.300 Euro den vollen Sozialbetrag leisten. Wichtigster Punkt jedoch bildet die Stabilität beim Rentenniveau im Rahmen einer „doppelten Haltelinie“, welches 48 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens sowie die Deckelung der Rentenbeiträge bis 20 Prozent des Bruttolohnes bis zum Jahr 2025 sichern soll.

Bei der Präsentation ihrer Vorschläge müssen die Rentenexperten diese Weichenstellungen mitberücksichtigen und mit den Eckpunkten wie Rentenniveau, Beitragssätzen, Renteneintrittsalter und Steuerzuschuss eine zukünftige Ausgestaltung des Alterssicherungssystems nach 2025 liefern. Keine leichte Aufgabe!

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