Deutliche Beitragserhöhung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Womit gesetzlich Versicherte ab 01.01.2023 rechnen müssen
Anstieg des Zusatzbeitrags
Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen wird demnach von derzeit 1,3 Prozent auf 1,6 Prozent steigen und somit einen historischen Höchstwert erreichen. Dies stellt eine deutliche Mehrbelastung für die 57 Millionen gesetzlich Krankenversicherten dar. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent müssen die gesetzlichen Versicherten dann ab dem 01.01.2023 16,2 Prozent von ihrem Bruttolohn für ihre Krankenversicherung abführen.
So muss beispielsweise eine Angestellte mit einem Monatsgehalt von 3.000 Euro im Monat durch den neuen Zusatzbeitrag zukünftig ca. 50 Euro mehr im Jahr für ihre Krankenkasse zahlen. Jede Krankenkasse kann selbst festlegen, wieviel sie mehr an Zusatzbeitrag erheben will. Demnach kann der Beitragssatz mal höher oder auch niedriger ausfallen.
Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
Darüber hinaus wird es auch im Jahr 2023 zu einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze kommen. Derzeit wird ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent bis zur Beitrags-bemessungsgrenze verwendet. Über halb dieser Grenze von derzeit 58.050 Euro müssen die Versicherten nur noch den Höchstbeitrag (auch auf die jeweiligen Zusatzbeiträge der Krankenkassen) zahlen und die Beiträge steigen somit nicht mehr mit steigendem Gehalt. Ab 2023 wird diese Grenze auf 59.050 steigen, womit auch der Höchstbeitrag steigt. Hiervon sind dann Gutverdienende betroffen, deren Beitrag um 335 Euro pro Jahr steigt.
Fakt ist: Seit 2015 ist die gesetzliche Krankenversicherung berechtigt von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge zu verlangen. Auf Basis der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben der Kassen wird jeweils der geltende Zusatzbeitrag berechnet. Zum einen dient er zur Förderung des Wettbewerbs zwischen den einzelnen Krankenkassen und zum anderen zum Ausgleich finanzieller Engpässe. Abhängig von den Einnahmen und der wirtschaftlichen Situation der Krankenkassen wird die Höhe des Zusatzbeitrages berechnet. Reichen die finanziellen Mittel aus den Gesundheitsfonds nicht aus, müssen die Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge anheben.
Durch die Einführung des Zusatzbeitrages hatte der Gesetzgeber den allgemeinen Beitragssatz um 5,5 Prozent auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Verzichtet eine Krankenkasse auf die Erhebung des Zusatzbeitrages, müsste theoretisch nur der reine Beitragssatz von 14,6 Prozent von den Versicherten gezahlt werden. Da dies in der Praxis aber gar nicht vorkommt, verlangen alle gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Wie bereits oben angeführt, kann jede Kasse ihren Zusatzbeitrag individuell festlegen und ist nach oben nicht begrenzt. Dennoch sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, die Höhe ihres Zusatzbeitrages vom Bundesversicherungsamtes genehmigen zu lassen.
Ausblick:
In der Vergangenheit hat sich die Höhe der Zusatzbeiträge regelmäßig verändert. So lag er 2018 noch bei durchschnittlich bei 1,0 Prozent und im Jahr darauf bei 0,9 Prozent. Ab 2020 stieg er kontinuierlich an und lag in den Jahren 2021 und 2022 bei 1,3 Prozent.
Die Blumenau Finanzplanung geht davon aus, dass aufgrund des hohen finanziellen Defizits der gesetzlichen Krankenkassen auch in den nächsten Jahren die Zusatzbeiträge weiter ansteigen werden.