Clever tilgen mit vermögenswirksamen Leistungen
VL als Tilgungsturbo bei der Baufinanzierung
Höhe und Laufzeit der vermögenswirksamen Leistungen
Die maximale Höhe der vermögenswirksamen Leistungen an den Arbeitnehmer beträgt monatlich 40 Euro; sie soll grundsätzlich zum Vermögensaufbau verwendet werden. Wohneigentum wird vom Gesetzgeber als eine Form von Vermögen eingestuft und daher können bei der Planung Ihrer Baufinanzierung die zusätzlichen Zahlungen in Form von VL miteinfließen. Insgesamt sieben Jahre beträgt die Laufzeit der vermögenswirksamen Leistungen, wobei das siebte Jahr ein Ruhejahr ist, in dem Sie aber bereits mit dem nächsten VL-Vertrag beginnen können.
VL für bereits bestehende Baufinanzierungen
Klären Sie mit ihrem Kreditinstitut ab, ob Zahlungen des Arbeitgebers zusätzlich zur Kredittilgung verwendet werden dürfen. In der Regel sind jedoch Änderungen der monatlichen Raten bei bereits laufenden Baufinanzierungen in den Tilgungskonditionen nicht vorgesehen. In Ihren Vertragsunterlagen können Sie prüfen, ob die Möglichkeit einer Sondertilgung in Höhe der VL besteht.
Ratenanpassungen mit VL
Die VL können auf zweierlei Arten für die Tilgung des Baudarlehens eingesetzt werden. Es besteht zum einen die Möglichkeit, dass die VL einen Teil Ihrer Zahlungen ersetzen und somit die Belastung für den Kreditnehmer sinkt. Zum anderen kann Ihre Tilgungsrate um die Höhe der VL erhöht werden was eine schnellere Tilgung zur Folge hat.
Vermögenswirksame Leistungen sollten generell als zusätzlicher Bonus eingestuft werden und nicht als fixe Größe in Ihre Baufinanzierung eingeordnet werden. Während der längeren Laufzeit einer Baufinanzierung können die Zahlungen der VL seitens der Arbeitgeber wegfallen, da es sich um freiwillige Leistungen seitens der Arbeitgeber handelt.
Vergleich Bausparvertrag versus Baufinanzierung
Vergleicht man den Bausparvertrag mit der Baufinanzierung, lässt sich mit Blick auf die Zinsen schnell folgendes festlegen: Aufgrund der derzeitigen niedrigen Guthabenzinsen bei Bausparverträgen ist es absolut sinnvoll, die VL für die Tilgung der Baufinanzierung einzusetzen um somit einen schnellere Schuldenfreiheit zu erzielen.
Zahlungsweise der VL
Es gibt zwei unterschiedliche Arten der Darlehenstilgung mittels VL. Zum einen kann der Arbeitgeber seine Zahlungen direkt auf das Darlehenskonto oder zum anderen auf das Gehaltskonto des Arbeitnehmers überweisen. Bei letzterem muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Bestätigung des Kreditgebers zukommen lassen, dass die VL zur Schuldentilgung verwendet werden.
Staatliche Förderungen machen VL noch attraktiver
Neben dem Arbeitgeber beteiligt sich auch der Staat an Ihrer Vermögensbildung in Form einer Arbeitnehmersparzulage. Das zu versteuernde Einkommen einer Einzelperson darf höchstens bei 17.900 Euro liegen; bei Ehepaaren liegt die Obergrenze bei 35.000 Euro. Aus der maximal förderfähigen Summe, die bei Alleinstehenden bei 470 Euro und bei Ehepaaren bei 940 Euro im Jahr liegt, bezahlt der Staat 9 % als staatliche Förderung. Dies bringt Ledigen einen Extra Betrag in Höhe von 43 Euro und 86 Euro für Ehepartner.
Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen VL, sollten Sie diese auf jeden Fall annehmen, da die Nutzungsmöglichkeiten dieser Extra-Zahlungen vielfältig und lukrativ für Sie sind. Ihr Vermögensaufbau kann mit Hilfe der gezahlten Zusatzzahlungen vom Arbeitgeber optimal in Form der Investition in einem Bausparvertrag für bestehende oder zukünftige Baufinanzierungen vorangetrieben werden.
Die Blumenau Finanzplanung steht Ihnen bei der Ausgestaltung Ihrer Baufinanzierung gerne als kompetenter Vermögensplaner zur Seite.