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11.01.2022

Bodengutachten: Wichtiges Element beim Bauvorhaben

Was ist der Sinn eines Bodengutachtens beim Hausbau?

Vorrangiges Ziel so einer Erkundung ist die Erarbeitung eines plausiblen, überprüfbaren und räumlichen Baugrundmodells auf dessen Grundlage dann die Planung und Bauausführung erfolgen kann. Die Blumenau Finanzplanung empfiehlt daher angehenden Hauseigentümern die Einholung eines Bodengutachtens als eine ihrer ersten Planungsleistungen für ihr Bauvorhaben zu setzen. Schließlich wird auf dessen Basis die weitere Bauausführung festgelegt. Hierzu zählen unter anderem die Gründung des zu errichtenden Gebäudes sowie dessen Abdichtung. Darüber hinaus legt der Statiker auf Grundlage des Baugrundachtens das entsprechende Maß des Fundaments und der Bodenplatte fest.

Doch welche Informationen lassen sich genau in einem Bodengutachten finden?

Dies hängt maßgeblich vom Auftragsumfang des Bodengutachters ab. In der Regel werden in einem Baugutachten Feststellungen zum Aufbau und zur Tragfähigkeit des Baugrunds, zum Grundwasserstand und dessen möglichen Schwankungen sowie zu möglichen Setzungen eines späteren Bauwerks erfasst. Darüber hinaus hat sich in der Vergangenheit auch herausgestellt, dass weitergehende Untersuchungen zur Altlastenfreiheit des Bodens sowie Empfehlungen zu etwaigen Grundwassererhaltungsmaßnahmen für die Baugrube durchaus empfehlenswert sind.

Was kostet ein Bodengutachten?

Bei der Erstellung eines Bodengutachtens handelt es sich um eine Fachplanerleistung, die durch spezialisierte Ingenieure für Geotechnik erstellt wird. Die Kosten für ein Bodengutachten hängen von der jeweiligen Größe des Bauvorhabens und des Baufeldes ab. Die Blumenau Finanzplanung schätzt die entsprechenden Kosten für ein Bodengutachten eines Einfamilienhauses mit 500 Euro bis 1.000 Euro ein.

Gleichwohl sollten angehende Bauherren berücksichtigen, dass es auch bei der Erstellung eines Bodengutachtens seitens der Spezialisten zu Fehlern kommen kann. Zumal die Eigenschaften und der Aufbau des Baugrundes nur stichprobenartig analysiert werden können. Man spricht auch hier von einem Baugrundrisiko. Insbesondere eine falsche Ermittlung des Bemessungswasserstandes mit einer unzureichenden Abdichtungsempfehlung kann fatale Folgen im späteren Bauvorhaben nach sich ziehen. Die Rede ist von eindringender Feuchtigkeit in die Gebäudehülle mit einem aufwendig zu sanierendem Wasserschaden.

Wird die Fehlerhaftigkeit noch vor Baubeginn und vor Umsetzung der im Bodengutachten empfohlenen Maßnahmen entdeckt, besteht die Möglichkeit, den Bodengutachters zur Nachbesserung aufzufordern. Schwieriger wird es allerdings, wenn sich Fehler im Bodengutachten erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens herauskristallisieren. Die häufigsten Fehler finden sich in Form von Wasserschäden oder Setzungen wieder. In diesen Fällen haftet der Bodengutachter für sein fehlerhaftes Gutachten. Der Bauherr kann Schadenersatzansprüche beim Bodengutachter geltend machen. Die Blumenau Finanzplanung empfiehlt Bauherren, einen Fachanwalt hinzuzuziehen.

Fakt allerdings ist: Ein Bodengutachten hilft, unangenehme Überraschungen nach dem Baubeginn zu vermeiden. Im Optimalfall sollte ein solches Gutachten schon vor dem Erwerb eines Grundstücks erstellt werden, da schwierige Bodenverhältnisse oft zu unkalkulierbaren Kosten führen können, die den Bau unnötig behindern. Besonderes Augenmerk sollte- wie auch sonst am Bau- auf einen zuverlässigen Vertragspartner gelegt werden. Und auch der Ablauf der Gewährleistungsfrist für das Bodengutachten sollte von den Bauherren im Blick behalten werden, um mögliche Verjährungen aus Gewährleistungsansprüchen im Falle von Schäden zu vermeiden.

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