BGH Urteil zur Vorfälligkeitsentschädigung
Commerzbank muss Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzahlen
Eine unklare Formulierung zur VFE im Darlehensvertrag hatte jüngst zur Folge, dass die Commerzbank zwei ihrer Kunden bereits getätigte Vorfälligkeitsentschädigungen in Höhe von 22.000 Euro zurückzahlen musste. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte sich mit der eingereichten Klage bezüglich der unklaren Formulierung in den VFE befasst und entschieden, dass klare, prägnante, verständliche und genaue Angaben zur Vorfälligkeits-entschädigungen im Vertrag unabdingbar seien.
Das bedeutet, dass Banken keinen rechtlichen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigungen bei Darlehensnehmern haben, wenn die enthaltenen Klauseln bezüglich der Laufzeit, des Kündigungsrechtes oder die Berechnung der VFE unzureichend sind. Dies gilt insbesondere für Verträge, die nach dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden. Schätzungsweise rund 95.000 Verträge der Commerzbank sind hiervon betroffen.