Beschluss des neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Welche Heizung darf man ab 2024 noch einbauen?
Ab wann tritt das neue Heizungsgesetz in Kraft?
Das neue Gebäudeenergiegesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Allerdings gelten zunächst viele Regelungen, die erst in den kommenden Jahren gelten werden. Vorrangiges Ziel des GEG ist der Ausbau des Klimaschutzes vor allem im Gebäudebereich, der nach wie vor hinter den Pariser Klimazielen hinterherhinkt.
Was beinhaltet das neue Heizungsgesetz?
Die zentrale Vorgabe des GEG sieht vor, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeiten sollen. Das neue Heizungsgesetz gilt ab dem 1. Januar 2024 zunächst unmittelbar nur für Neubaugebiete. Für alle anderen Gebäude wurden großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten installiert.
Und welche Heizungen dürfen jetzt neu verbaut werden?
Elektrische Wärmepumpen, der Anschluss an ein Fernwärmegesetz sowie auch der Einbau von Pellet- und Holzheizungen dürfen zukünftig noch eingebaut werden. Ferner kann auch eine Stromdirektheizung und/oder eine Heizung auf Basis von Solarthermie sowie eine Hybridheizung, die eine Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- und Ölkessel darstellt, installiert werden.
Entgegen vielen Vermutungen dürfen sogar nach 2024 auch Gasheizungen neu eingebaut werden. Allerdings müssen diese wasserstofftauglich sein für spätere Umrüstungen.
Gut zu wissen:
Moderne Ölheizungen, die 65 Prozent erneuerbare Kraftstoffe beimischen können, dürfen weiterhin im Bestand eingebaut werden.
Doch was passiert mit den bestehenden alten Öl- und Gasheizungen?
Diese dürfen vorerst einmal weiterlaufen und können nach Bedarf repariert werden. De facto gibt es keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Der weitere Ablauf hin zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung hängt zukünftig von den verpflichtenden und flächendeckenden Wärmeplanungen der Kommunen ab. So haben Städte mit über 100.000 Einwohner bis Mitte 2026 Zeit ein Wärmeplanungsgesetz zu erarbeiten, die restlichen Kommunen bis 2028.
Erst nach Vorliegen der konkreten Wärmepläne gelten auch die Vorgaben des Gesetzes zum Heizen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien für Bestandsgebäude. Erst danach müssen Eigentümer entscheiden, wie sie weiter vorgehen.
Welche weiteren Übergangsfristen gibt es?
Für Erdgas- oder Ölheizungen, die irreparabel sind, sowie bei einem geplanten Heizungstausch wird es eine Übergangsfrist von fünf Jahren geben. Innerhalb dieses Zeitraumes können weiterhin Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent Erneuerbare Energie erfüllen.
Mit welchen Änderungen müssen Mieter zukünftig rechnen?
Bis dato gilt: Vermieter dürfen maximal acht Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf die Jahresmiete umlegen. Im neuen GEG wurde jetzt allerdings einen neue Modernisierungsumlage integriert. So dürfen Vermieter zukünftig Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe von zehn Prozent auf den Mieter umlegen. Voraussetzung aber ist: Eine staatliche Förderung muss in Anspruch genommen werden und die jeweilige Fördersumme muss von den umlegbaren Kosten abgezogen werden. Dies soll bei den Vermietern Anreize zum Heizungstausch geben.
Gleichwohl gilt eine Obergrenze für die Monatsmiete:
Sie darf nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöht werden. Bei weiteren Modernisierungsmaßnahmen können allerdings bis zu drei Euro pro Quadratmeter hinzukommen.
Expertentipp der Blumenau Finanzplanung:
Auch wenn sich vorerst für Hausbesitzer keine unmittelbaren Veränderungen ergeben, empfiehlt die Blumenau Finanzplanung frühzeitig über einen möglichen Wechsel der Heizungsart nachzudenken.
Denn über kurz oder lang werden sich die meisten Eigentümer in Deutschland von den bisherigen Heizsystemen, die noch auf fossilen Brennstoffen basieren, verabschieden müssen. Egal ob sie sich für eine Umrüstung auf eine Wärmepumpe oder Alternativen entscheiden. Obwohl das Verbot von Öl- und Gasheizungen sowie eine direkte Verpflichtung zur Wärmepumpe ad acta gelegt wurde, bleibt der Kern des neuen Gebäudeenergiegesetzes bestehen: Ab 2024 müssen neu installierte Heizungen zu 65 Prozent mit Erneuerbarer Energie betrieben werden.