Berufsunfähigkeit: Wichtige Tipps für den Leistungsfall der Berufsunfähigkeitsrente
Worauf muss ich achten, um im BU-Fall die Rente von der Versicherung zu erhalten?
Doch wie genau wird diese Rente ausbezahlt, wenn der Ernstfall eintritt. Im folgenden Beitrag möchten wir Ihnen den Ablauf und die wichtigsten Aspekte der Auszahlung – also im Leistungsfall - der BU-Rente genauer beleuchten.
Diejenigen, die eine BU-Versicherung abschließen, haben meist eine klare Vorstellung: Ihre Versicherung soll zahlen, sobald es ihre Gesundheit nicht mehr zulässt, den eigenen Beruf richtig auszuüben. Ein Arzt soll das bescheinigen. Fakt ist aber: So einfach ist das nicht. Denn es ist allgemein bekannt, dass die Versicherer den sogenannten Leistungsantrag unter die Lupe nehmen und prüfen. Hierfür gibt es interne Richtlinien und in der Regel spezialisierte Leistungsprüfer. Diese wissen, worauf es ankommt und haben im Gegensatz zu den Versicherten viel Erfahrung mit den Leistungskriterien. Fakt ist: Um den Begriff der Berufsunfähigkeit gibt es immer wieder Streit. Um so wichtiger ist es für Versicherte klug und gut vorbereitet vorzugehen, wenn sie der Auffassung sind, sie seien berufsunfähig wegen einer Erkrankung oder nach einem Unfall.
Die Blumenau Finanzplanung empfiehlt folgendes:
Bevor ein Antrag wegen Berufsunfähigkeit an die Versicherung gestellt wird, muss in einem medizinischen Gutachten die Berufsunfähigkeit festgestellt werden. Wichtig an dieser Stelle ist zu vermerken, dass ein einfaches Attest eines Hausarztes nicht ausreicht. Vielmehr sind ein oder mehrere Gutachten von Fachärzten unerlässlich. Darüber hinaus muss aus dem Gutachten hervorgehen, dass der Antragssteller voraussichtlich mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage ist, den Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben.
Was heißt „mindestens 50 Prozent“?
Entscheidend ist neben der zeitlichen Prognose – „voraussichtlich sechs Monate” – die 50-Prozent-Klausel. Wer zu mindestens 50 Prozent nicht mehr fähig ist, seinen Job auszuüben, bekommt die Leistung von der Versicherung.
Aber wann sind die 50 Prozent erreicht? In der Praxis kann es um diese Frage schnell Uneinigkeit geben. Einer Statistik des Analysehauses Morgen und Morgen zufolge wird jede dritte Ablehnung darin begründet, dass der Mindestgrad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent nicht erreicht wird.
Wird eine Berufsunfähigkeit bei Versicherern gemeldet, erhält der Antragsteller einen umfangreichen Fragebogen zugeschickt. Insbesondere der Tätigkeitsbeschreibung, also dem Tätigkeitsprofil, kommt dabei eine besondere Bedeutung zuteil. Denn in diesem müssen sie oft minutiös ihren beruflichen Tages- oder Wochenablauf aufschlüsseln. Wichtig ist: Aus dem Tätigkeitsprofil muss deutlich ersichtlich sein, dass der Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr auszuüben ist. Die 50-Prozent-Klausel erweist sich oft als Hürde, wenn es um die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit geht. Der Versicherer schaut sich dann im Nachgang die Teiltätigkeiten des Versicherten an und ermittelt dann was noch geht und was nicht.
Wichtig zu wissen: Anders als etwa bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente kommt es bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung auch bis ins Detail auf die Art der Tätigkeit an.
Fakt ist: Bei einem Leistungsantrag handelt es sich nicht um eine Kleinigkeit. Daher empfiehlt die Blumenau Finanzplanung ihren Kunden, sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen. Aber Vorsicht: Für Beratungen müssen Ratsuchende selbst aufkommen. Die Rechtschutzversicherung greift in solchen Fällen nicht.
Zum Ende gibt es aber noch eine gute Nachricht: Etwa 80 Prozent der Antragsteller bekommen laut Statistik des Gesamtverbandes der Versicherer ihre Berufsunfähigkeitsrente langfristig oder vorübergehend ausbezahlt. Außerdem sind die Versicherungsbedingungen in der Regel inzwischen sehr kundenfreundlich, so dass sich eine Versicherung nur schwer dem Leistungsfall entziehen. Zudem die Rechtsprechung ist in diesem Bereich sehr verbraucherfreundlich.
Fazit der Blumenau Finanzplanung:
Eine Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wichtiger finanzieller Schutz für Menschen, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Von entscheidender Bedeutung ist es daher, dass die Versicherten die vertraglichen Voraussetzungen und die Anforderungen an den Nachweis ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung genau kennen und erfüllen. Eine rechtzeitige und besonders sorgfältige Antragstellung sowie die regelmäßige Überprüfung der eigenen Versicherungspolice trägt im Wesentlichen dazu bei, im Ernstfall zu 100 Prozent abgesichert zu sein.
Fakt ist: Eine umfassende Beratung durch einen unabhängigen Finanzexperten wie die Blumenau Finanzplanung kann zudem helfen, die individuell passende Berufsunfähigkeit zu finden (siehe auch Tipps & Tricks - Fehler vermeiden) Dies sind in der Regel die besten Voraussetzungen für eine reibungslose Auszahlung der BU-Rente.