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06.03.2025

Berufsunfähigkeit: Arglistige Täuschung kann teuer werden

BU-Versicherung: Gericht stärkt Versicherer

Was ist der Hintergrund des Urteils?

Im verhandelten Fall hatte ein Versicherungsnehmer bei Abschluss seiner Berufsunfähigkeitsversicherung bewusst falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht. Nachdem der Versicherer die arglistige Täuschung des Versicherungsnehmers entdeckte, verweigerte er die Zahlung mit der Begründung, dass diese Täuschung rückwirkend zur Nichtigkeit des Vertrags führe. So landete dieser Fall vor Gericht und wurde nun zugunsten des Versicherers entschieden.

Was sind die Kernpunkte der Gerichtsentscheidung sowie die rechtliche Bedeutung

  • Arglistige Täuschung führt zur Vertragsaufhebung

Versicherungen sind auf die korrekten Angaben der Antragsteller angewiesen, um das Risiko und die Versicherungsprämien angemessen berechnen zu können. Wenn somit bewusst falsche Angaben gemacht oder relevante Informationen verschwiegen werden, hat der Versicherer das Recht, den Vertrag anzufechten. Darüber hinaus führen Täuschungen nicht nur zur Vertragsaufhebung, sondern können auch rechtliche Konsequenzen für den Versicherungsnehmer mit sich bringen.

  • Beweislast liegt beim Versicherer

Der Versicherer muss nachweisen, dass der Antragssteller vorsätzlich falsche Angaben gemacht und nicht irrtümlich etwas übersehen hat.

  • Kein Schutz durch Verjährung oder Kulanz

Fakt ist: Selbst, wenn der Versicherungsfall erst Jahre später eintritt, kann der Versicherer die Täuschung rückwirkend geltend machen.

Was bedeutet dieses Urteil für Versicherungsnehmer?

Dieses Urteil zeigt, dass Ehrlichkeit bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen oder Risiko-Fragen unerlässlich ist. Wer als Antragssteller oder Versicherungsnehmer falsche Angaben macht, um bessere Vertragsbedingungen oder niedrigere Prämien zu erhalten, riskiert im Leistungsfall den Verlust seines Versicherungsschutzes.

Die Blumenau Finanzplanung empfiehlt daher Versicherungsnehmern oder Antragsstellern: Seien Sie sich bewusst, dass arglistige Täuschung nicht nur zu einer Ablehnung der Leistung führt. Fälschliche Angaben können auch zu einer vollständigen Vertragsauflösung- mit erheblichen finanziellen Folgen führen. So kann beispielsweise der Versicherer auch bereits gezahlte Leistungen nachträglich zurückfordern.

Fazit der Blumenau Finanzplanung:

Das aktuelle Urteil stärkt die Position der Versicherer und verdeutlicht die Pflicht der Versicherungsnehmer zur wahrheitsgemäßen Auskunft bei Vertragsabschluss. Für Kunden bedeutet dies, dass Transparenz und Ehrlichkeit nach wie vor der beste Weg sind, um langfristig abgesichert zu sein.

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