Berufsständische Versorgungswerke für Ärzte
Leistungskürzungen für Ärzte
Die EZB hält die Zinsen seit Ausbruch der Finanzkrise auf einem niedrigen Niveau. Aufgrund der ausbleibenden Inflation trotz wirtschaftlichem Aufschwung in der Eurozone, kann in naher Zukunft nicht von einem deutlich höherem Zinsniveau ausgegangen werden.
Die Reaktion der Versorgungswerke
Als Reaktion auf die anhaltend sinkenden Zinserträge haben die Versorgungswerke mit einer massiven Reduzierung ihres Rechnungszinses reagiert. Lag der Rechnungszins in 2014 noch bei durchweg 4,0 Prozent wurde dieser mittlerweile von einzelnen Versorgungswerken auf bis zu 2,5 Prozent drastisch abgestuft- eine Absenkung um 37,5 Prozent. Der Rechnungszins dient als Kalkulationsgrundlage für die Berechnung der Altersversorgungsansprüche und somit wirkt sich eine Reduzierung deutlich auf die Leistungsansprüche der versicherten Mitglieder aus.
In der Regel liegt die tatsächliche Verzinsung der überwiegenden Versorgungswerke über dem jeweiligen Rechnungszins. Aber auch hier ist ein Rückgang zu beobachten. Lag der Zins im Jahr 2014 noch bei durchschnittlich 4,1 Prozent, betrug er 2 Jahre später nur noch 3,8 Prozent.
Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen halten sich die Versorgungswerke hinsichtlich ihrer Informationspolitik äußerst bedeckt. Nur wenige veröffentlichen Ihre Kapitalerträge oder beantworten Anfragen. Dies konnten nicht nur wir, sondern jüngst auch die Stiftung Warentest bei einer Anfrage erfahren. Daher basieren die uns vorliegenden Informationen zum größten Teil auf Anfragen, die freundlicherweise von Ärzten an uns weitergeleitet wurden.
Die Perspektive
Auf lange Sicht hin wird das Zinsniveau aller Voraussicht nach niedrig bleiben. Angesichts der angespannten Lage und der ausbleibenden Zinserträge wird der Ertragsdruck auf die Versorgungswerke hoch bleiben bzw. sich verschärfen. Von Leistungskürzungen für Ärzte kann auch in Zukunft ausgegangen werden.
Was tun?
Die eigene Versorgung sollte jährlich von jedem Arzt geprüft werden um sicherzustellen, dass die zugesagte Rentenleistung noch ausreichend ist. Besteht Handlungsbedarf sollte lieber früher als später reagiert werden. Mittels einer Zusatzversorgung z.B. durch Immobilien oder Investmentfonds können Kürzungen aufgefangen werden. Angestellte Ärzte haben zudem die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung, z.B durch das Versorgungswerk Klinikrente, in Anspruch zu nehmen. Steuerliche Effekte bieten hier einen Renditevorteil.