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25.02.2025

Beiträge für Berufsunfähigkeitsversicherungen sinken aufgrund höherem Rechnungszins

Lebensversicherung: Was bringt der gestiegene Rechnungszins Neukunden und Neukundinnen?

Was ist der Rechnungszins?

Der Rechnungszins, oft auch als Garantiezins genannt, ist der Zinssatz mit dem Versicherer künftige Leistungen kalkulieren. Je höher der Rechnungszins, desto weniger müssen Versicherer für zukünftige Verpflichtungen für ihre Kunden zurückstellen, da sie mit höheren Erträgen aus Kapitalanlagen rechnen. Dies wiederum kann zu niedrigeren Beiträgen für Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen führen.

Rückblick:

In den 1990er Jahren lag der Rechnungszins bei satten 4,0 Prozent. In den letzten Jahren war der Rechnungszins jedoch kontinuierlich gesunken. 2022 lag er nur noch bei mickrigen 0,25 Prozent. Die nun durchgeführte Erhöhung auf 1,0 Prozent ist die erste Anhebung seit Jahrzehnten. Sie hat direkte Auswirkungen auf die Prämienberechnung in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wie wirkt sich die Erhöhung auf eine BU-Versicherung aus?

1. Günstigere Beiträge

Durch die Erhöhung des Rechnungszinses werden BU-Versicherungen für Neukunden und Neukundinnen attraktiver. Denn durch die Erhöhung des Rechnungszinses sinkt der Sparanteil in der BU-Prämie. Dies bedeutet: Die Beiträge für neue BU-Verträge könnten günstiger werden. Insbesondere jüngere Versicherte mit langen Vertragslaufzeiten können von diesem Effekt profitieren.

2.  Höhere Leistungen durch mehr Spielraum

Da Versicherer mit höheren Kapitalerträgen rechnen können, haben sie für BU-Verträge mehr Spielraum, um bessere Tarife anzubieten. Dies wiederum könnte sich in verbesserten Konditionen wie längeren Leistungszeiträumen oder höheren Rentenzahlungen widerspiegeln.

Auch rechnet die Blumenau Finanzplanung damit, dass durch die Anpassung des Rechnungszinses der Wettbewerb unter den Versicherern angekurbelt wird. Kunden können somit von neuen, möglicherweise innovativeren Angeboten profitieren.

3. Bestehende Verträge

Fakt ist: Die Erhöhung des Rechnungszinses betrifft nur Neuabschlüsse ab 2025. Bereits laufende BU-Verträge bleiben zu den bei Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen bestehen. Wer also bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt, hat weder Nachteile noch Vorteile durch die Zinserhöhung.

Fazit der Blumenau Finanzplanung:

Die Erhöhung des Rechnungszinses auf 1,0 Prozent ist eine positive Entwicklung für Neukunden und Neukundinnen einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sinkende Beiträge, verbesserte Leistungen und flexiblere Tarife gestalten den Abschluss einer BU seit 2025 deutlich attraktiver.  

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist komplex und erfordert eine sorgfältige Prüfung der Vertragsbedingungen. Eine professionelle Beratung durch unabhängige Finanzberater wie die Blumenau Finanzplanung hilft Interessierten, die passende Police zu finden und Fallstricke zu vermeiden. Transparent und nachvollziehbar.

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