Bei der Abfindung Steuern sparen und vermeiden – so geht's
Welche Möglichkeiten gibt es bei der Steueroptimierung im Falle einer Abfindung?
Abfindung: In wenigen Schritten viel Steuern sparen
Fakt ist: Einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Regelungen zu Abfindungen können aber in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Sozialplänen enthalten sein. Je nach Höhe des Gehalts und der Dauer der Betriebszugehörigkeit kann sich die Abfindung schnell im fünf- oder sechsstelligen Bereich bewegen. Häufig genannte Faustregel ist ein halbes bis ein ganzes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Wir zeigen, wie der ausgezahlte Betrag deutlich erhöht werden kann und wie sich von der Abfindung eine Frührente finanzieren lässt.
Die Fünftelregelung anwenden
Abfindungen sind Einmalzahlungen, die als außerordentliche Einkünfte versteuert werden. Um die Steuerbelastung im Auszahlungsjahr zu senken, kann sie mit der Fünftelregelung gemindert werden. Die Anwendung dieser Sonderregel wird über die Steuererklärung beantragt.
Die Fünftelregelung ist die häufigste Methode, um die Steuerlast bei einer Abfindung zu senken.
Wie funktioniert die Fünftelregelung?
Bei der Fünftelregelung wird ein Fünftel der Abfindung zum zu versteuernden Jahreseinkommen hinzugezählt. Danach wird die Einkommensteuer auf das Einkommen mit sowie das Einkommen ohne dieses Fünftel der Abfindung berechnet. Die Differenz zwischen beiden Steuerbeträgen wird verfünffacht und ergibt die auf die Abfindung zu zahlende Einkommensteuer.
Wichtig: Trotz Fünftelregelung fallen erhebliche Steuern an. Doch zum Glück kann man dagegen etwas tun: Wer die richtigen Entscheidungen trifft, kann die Steuerlast erheblich reduzieren.
Weitere strategische Schritte bei der Abfindung
Folgende Maßnahmen können helfen, die Steuerbelastung einer Abfindung zu reduzieren:
Erste Optimierung: Zahlung ins Folgejahr verschieben
Um den Steuerprogressionseffekt zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, die Abfindung ins Folgejahr zu verschieben:
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Folgejahr geringere Einkünfte erwarten, beispielsweise durch Arbeitslosigkeit oder Rente.
Der Vorteil: Durch das niedrigere Einkommen fällt der Steuersatz für die Abfindung geringer aus.
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Zweite Optimierung: Einzahlung in die Betriebsrente
Ein Teil der Abfindung kann steuerfrei in eine Betriebsrente (Deferred Compensation) umgewandelt werden.
Dritte Optimierung: Einzahlung in eine Basisrente (Rürup-Rente) mit ETFs
Bei der Basisrente können Sie hohe Einzahlungen tätigen und diese vollständig steuerlich geltend machen. Im Jahr 2025 können hier 29.344 Euro (bzw. 58.688 Euro bei Eheleuten) in die Basisrente (Rürup-Rente) eingezahlt werden. Die Beiträge können als Altersvorsorgeaufwendungen bei der Steuer geltend gemacht werden und unterliegen nicht der Besteuerung. Erst im Ruhestand werden die Renten besteuert.
Vierte Optimierung: Vorauszahlung in die Krankenversicherung
Eine oft übersehene Möglichkeit der Senkung der Steuerlast bei Erhalt einer Abfindung ist die Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gehören zu den Sonderausgaben, die steuerlich absetzbar sind. Dadurch lässt sich die Steuerlast im Spitzensteuersatz durch die vorgezogenen Ausgaben für die Krankenversicherung deutlich senken.
Wenn Sie also Ihre Beiträge für mehrere Jahre im Voraus zahlen, können Sie
1. Ihre Steuerlast im Jahr der Abfindung deutlich senken, da die Vorauszahlung als Sonderausgabe angerechnet wird.
2. Finanzielle Planungssicherheit gewinnen, da Sie für die kommenden Jahre keine Beiträge zahlen müssen.
Gut zu wissen:
Gesetzlich Krankenversicherte können bis zu 3 Jahre ihre Beiträge im Voraus leisten.
Bei Privatversicherten ist die Vorauszahlung flexibler. Hier können oft größere Beiträge vorausgezahlt werden. Bei einigen privaten Krankenversicherungen profitieren Sie zusätzlich mit einem Beitragsrabatt.
Voraussetzung: Die Krankenkasse oder private Krankenversicherung muss der Vorauszahlung zustimmen.
Tipps zur Abfindung: So wird aus dem Geld eine sichere Rente
Arbeitnehmer haben verschiedene Optionen, ihre Abfindung für sich zu nutzen:
Ältere können zum Beispiel einen Vorruhestand anvisieren. Für die Frührente können sie das Geld aus der Abfindung in einer Entnahmestrategie anlegen, um stetiges Einkommen zu erzielen.
Jüngere können die Abfindung für gezielten Vermögensaufbau oder für die Altersvorsorge verwenden. Sie können das Geld ertragreich anlegen, um langfristig eine Zusatzvorsorge aufzubauen. Eine weitere Option ist die Darlehenstilgung. Geld aus der Abfindung kann als Sonderzahlung genutzt werden, um zum Beispiel das Eigenheim schneller abzuzahlen.
Sie möchten wissen, wie Sie mit der Abfindung Ihre Altersvorsorge verbessern, in Frührente gehen oder das Geld anlegen, um daraus ein Zusatzeinkommen zu erhalten?
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