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23.01.2024

Baufinanzierung: NRW Bank bietet neues zinsgünstiges Förderdarlehen für Wohnungsbau in NRW

Förderprogramm mit niedrigem Zins entlastet klimafreundlichen Hausbau

Förderprogramm mit niedrigem Zins entlastet klimafreundlichen Hausbau

Diese wurde durch die Vollbremsung des KfW-Programms für klimafreundliche Neubauten ausgelöst. Fakt ist: Verunsicherung im Markt ist kontraproduktiv hinsichtlich Investitionen. Und gerade diese sind derzeit mehr als dringend notwendig.

Die Anpassung „NRW. Bank. Nachhaltig Wohnen“ bietet Fördernehmenden nun einen Zinssatz, der im Vergleich zu den aktuellen Marktkonditionen um rund drei Prozent niedriger ist.

Am besten veranschaulichen lässt sich die Ersparnis an einem Beispielkredit. Bei einem Kredit von 250.000 Euro läge die Zinsersparnis im Vergleich zu den Marktkonditionen je nach Laufzeit bei satten 600 Euro im Monat.

Kurzfristig Bauwillige in Nordrhein-Westfalen werden damit während des aktuellen KfW-Programmstopps für klimafreundliche Wohnen auf Bundesebene kräftig entlastet. Die Förderung steht Privatpersonen aller Einkommensklassen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Förderung sind zum einen eine nachhaltige Bauweise, welche die Energieeffizienz steigert. Zum anderen der Einsatz von recyclebaren Rohstoffen, die Klimaresilienz gegenüber Umweltkatastrophen, aber auch die soziale Komponente wie barrierefreies Wohnen umfasst. Gleichwohl muss entweder eine Bestätigung eines Energieeffizienzexperten oder ein beantragtes Nachhaltigkeitszertifikat einer vom Bundesbauministerium anerkannten Zertifizierungsstelle vorliegen.

Mit der Förderung können bis zu 100 Prozent der Investitionskosten bei Sanierung und bis zu 50 Prozent der Kosten bei Neubau finanziert werden.

Wenn Sie eine bankenunabhängige und faire Beratung wünschen, helfen wir Ihnen gerne. Denn die ist letzten Endes das A und O bei einer stabilen Immobilienfinanzierung.

In Kürze:

Wer kann das Förderprogramm in Anspruch nehmen?

Privatpersonen, die Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen, sanieren, erwerben (Ersterwerb)

Was wird gefördert?

-          Neubau

-          Ersterwerb

-          Sanierung

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?

-          Sie besitzen eine beantragte Förderung im Rahmen Wohneigentum für Familien (WEF),

-          eine beantragte Neubauförderung KFN (Klimafreundlicher Neubau),

-          eine beantragte Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder

-          ein beantragtes Nachhaltigkeitszertifikat.

-          bei Neubau/Ersterwerb alternativ: Vorlage angemessener Unterlagen, dass der Neubau/Ersterwerb gemäß dem EH 40 EE oder dem EH 40 Plus geplant ist.

-          Nach Beendigung der Maßnahme/Fertigstellung des Baus muss spätestens nach sechs Monaten der Nachweis vorliegen, dass das Haus den Effizienzhausstandards erfüllt

-          Das Objekt muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

-          Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein

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