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17.11.2020

Hausbau: Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten

Teil 2: Zeitige Kontrollen und detaillierte Verträge

Rechtsstreitigkeiten lassen sich am besten vermeiden, in dem ganz klar die Planungsverantwortung, etwaige Planungsfehler, Auftragserteilungen der Beteiligten eindeutig geregelt werden. Und der beteiligte Architekt sollte genaustens unter die Lupe genommen werden. Ist der Architekt in der Architektenkammer vertreten? Wie sehen seine Referenzobjekte aus? Wie zufrieden sind seine vorherigen Kunden?

Auch die Bauverträge mit dem Architekten sollten sorgfältig geprüft und gegengecheckt werden, um später mögliche Mängel oder Unstimmigkeiten zuweisen zu können.

Entscheidet sich der Bauherr für schlüsselfertiges Bauen, hat er es in der Regel mit 3 unterschiedlichen Partnern zu tun.

  1. Der Bauträger: Er baut die Immobilie auf eigene Kosten und verkauft sie. Hierbei handelt es sich um die zweithäufigste Hausbau-Methode. Doch birgt diese Variante auch gewisse Tücken. Oft mangelt es an einer ordnungsgemäßen Leistungsbeschreibung und ein schlüsselfertiges Haus kann sich schnell als Mogelpackung herausstellen.
    Besonderes Augenmerk sollte auf die in zahlreichen Bauträgerverträgen fehlenden verbindlichen Vertragsfristen gelegt werden. Und auch die Zahlungsmodalitäten sollten klar definiert werden. Näheres zum Bauträger folgt in Teil 3!
  2. Der Generalübernehmer, der eine schlüsselfertige Bauleistung verkauft, ohne die Gewerke selbst auszuführen. Er beauftragt hierfür Subunternehmer.
  3. Der Generalunternehmer der schlüsselfertige Häuser anbietet aber zum Teil selbst mit baut.
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