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22.07.2021

Entscheidung des BGH: Ausstieg aus altem Baukredit ohne Strafzinsen

Widerrufsjoker bei Darlehensverträgen

Nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Bremen verlangten Banken im Durchschnitt zehn Prozent der offenen Restschuld von ihren Kunden als Entschädigungszahlung. Dies kann schnell einige Tausend Euro ausmachen. Verbraucherschützer ermutigen daher Darlehensnehmer, ihre Vorfälligkeitsentschädigungen von einem Profi prüfen zu lassen.

Der BGH hat jüngst in einem Urteil die Rechte vieler Darlehensnehmer beim Thema Vorfälligkeitsentschädigung gestärkt und festgelegt, dass Kunden unter bestimmten Umständen auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus ihren alten und teuren Verträgen herauskommen können. In der Tat gibt es für Darlehensnehmer nach dem neuen Urteil des BGH ein paar Schlupflöcher, die die Blumenau Finanzplanung im Folgenden aufzeigen möchte:

Wie Darlehensnehmer ohne Entschädigung aus ihrem Vertrag kommen

Ordentliches Kündigungsrecht nach 10 Jahren

Wenn ein Zins über 10 Jahre hinaus fest vereinbart fixiert wurde, haben Darlehensnehmer nach Ablauf von 10 Jahren die Möglichkeit, ihr Darlehen mit einer 6-Monats-Frist entschädigungslos zu kündigen. Das bedeutet: Auch Darlehensnehmer mit einem Baufinanzierungsdarlehen mit 15- oder 20-jähriger Zinsbindung können ihren Vertrag nach zehn Jahren kündigen - und zwar ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Stichtag für die Zehn-Jahres-Frist ist das Datum, an dem ihnen das Darlehen vollständig ausgezahlt wurde. Anschließend muss noch die Kündigungsfrist von sechs Monaten eingehalten werden. Das Darlehen kann also in jedem Fall spätestens zehn Jahre und sechs Monate nach der letzten Auszahlungsrate abgelöst werden. Die 10-Jahres-Frist beginnt ab dem Tag, an dem Sie das Darlehen vollständig erhalten haben (§489, Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Wenn die Bank das Darlehen kündigt, etwa weil die Raten nicht mehr bezahlt werden können, darf sie ebenfalls keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, sondern lediglich Verzugszinsen.

Welche anderen Schlupflöcher gibt es noch?

Ein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn im Baukreditvertrag falsche Widerrufsbelehrungen verankert sind. Es hat sich gezeigt, dass bis dato immer noch viele Banken falsche Widerrufsbelehrungen verwenden. Bei Vorliegen solcher Fehler haben Darlehensnehmer das Recht, ihren Vertrag zu widerrufen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentscheidung. Bei Vorliegen falscher Widerrufsbelehrungen empfiehlt die Blumenau Finanzplanung ihren Kunden, juristische Unterstützung einzuholen da sie mitunter ein Prozesskostenrisiko eingehen.

Zu beachten gilt:  Nur Darlehensverträge, die zwischen dem 11. Juni 2010 und 20. März 2016 abgeschlossen wurden, können Verbraucher unbefristet widerrufen - auch heute noch.

Für Darlehensverträge, die später abgeschlossen wurden, hat der Gesetzgeber diese Option weitgehend versperrt und die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage begrenzt. Zumal sich Verbraucher darauf einstellen müssen, dass ihre Banken den Widerruf nicht einfach durchwinken werden. Sollten Darlehensnehmer keine Rechtsschutzversicherung haben, müssen sie sich auf hohe Anwalts- und Gerichtskosten einstellen.

Fehlende Angaben im Darlehensvertrag

Für Baukreditverträge ab dem 21. März 2016 sind Banken verpflichtet, im Vertrag bestimmte Pflichtangaben zu machen. Sind die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in Teilen unzureichend bzw. überhaupt nicht vorhanden – ist der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen.

Genügen die Widerrufsbelehrungen zu dem Darlehensvertrag nicht den gesetzlichen Anforderungen, können Darlehensnehmer ihr Baudarlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen. Das bedeutet: Macht eine Bank unzureichende Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist der gesamte Anspruch auf die komplette Entschädigung hinfällig (§ 502 Abs. 2 BGB)

Expertentipp: Die Blumenau Finanzplanung rät Darlehensnehmer dazu, die Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in ihren Verträgen ab dem 22. März 2016 rechtlich prüfen zu lassen. Es hat sich gezeigt, dass falsche Angaben im Darlehensvertrag zu einem Widerrufsjoker für Verbraucher werden können.

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