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07.09.2021

Anlagebetrug

Finanztest warnt vor Abzocke dubioser Anwälte

Den Geschädigten wird dabei versucht weiß zu machen, dass sie für geringe Gebühren Schadenersatz von den Firmen erhalten können. Laut Finanztest stimmt das allerdings nicht. Vielmehr berichtet Finanztest darüber, dass tausende von Anlegern in wirtschaftlich aussichtslose Verfahren getrieben wurden, häufig mit dem bitteren Ergebnis, dass sich ihr Schaden damit noch erhöht hat. Finanztest führt anhand von Beispielen an, dass Opfer den Eindruck haben, dass dubiose Anwälte ihren Schaden vergrößert hätten, einzig und allein mit dem Ziel, ihre eigenen Honorare abzukassieren. Weiterhin berichten Geschädigte vielfach darüber, dass die Anwälte oftmals mehr abgerechnet hätten, als zuvor vereinbart und der in Ansatz gebrachte Gebührenrahmen unangemessen hoch sei.

Auch mache es aus Sicht von Finanztest keinen Sinn, sich finanziell an Sammelklagen gegen den Staat, wie etwa die Finanzaufsicht Bafin zu beteiligen. De facto handele es sich in einigen Rechtsstreitereien lediglich um Auskunftsklagen. Finanztest hält an dieser Stelle fest, dass bis dato die Bafin überhaupt noch nie zu Schadenersatz an Anleger verurteilt wurde, da sie im öffentlichen Interesse tätig sei. Auch wenn Anwälte in ihren Schreiben versuchten den Eindruck zu erwecken, möglicherweise Schadenersatzansprüche gegen die Bafin erheben zu können.

Am Ende empfiehlt Finanztest Geschädigten von Anlagebetrug, sich vorab bei einem Anwalt über Erfolgsaussichten sowie deren anfallende Gebühren beraten zu lassen. Auch eine etwaige Zusicherung der Anwälte, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Verfahren übernehme, sollte im Vorfeld schriftlich festgehalten werden.

Letztendlich können Geschädigte auch bei der Rechtsberatung ihrer Verbraucherzentrale für knapp 50 Euro abklären lassen, ob eine Klage überhaupt sinnvoll ist.

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