Altersvorsorgedepot 2027: Was ändert sich durch die Riester-Reform?
Reform der privaten Altersvorsorge – die wichtigsten Änderungen in 2027
Ab 2027 wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge neu aufgestellt. Kern der Reform ist das Altersvorsorgedepot. Damit können Sparer staatlich gefördert in Investmentfonds und ETFs investieren. Gleichzeitig ändern sich Zulagen, Garantien, Auszahlungsregeln und Wechselmöglichkeiten.
Für bestehende Riester-Sparer stellt sich damit vor allem die Frage: Lohnt sich ab 2027 der Wechsel vom Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot?
Die Antwort hängt insbesondere von Förderung, Kosten, Garantien, Anlagehorizont und persönlicher Risikobereitschaft ab.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, die ab 2027 angeboten werden soll. Anders als bei klassischen Riester-Produkten können Sparer damit unmittelbar in Investmentfonds und ETFs investieren.
Eine vollständige Beitragsgarantie ist beim Altersvorsorgedepot nicht vorgeschrieben. Dadurch kann mehr Kapital am Aktienmarkt investiert werden. Das eröffnet langfristig höhere Renditechancen, bedeutet aber gleichzeitig größere Wertschwankungen.
Für Sparer, die ihre Anlage nicht selbst auswählen möchten, ist ein Standarddepot vorgesehen. Dessen Effektivkosten dürfen maximal 1 Prozent betragen.
Daneben bleiben Garantieprodukte möglich. Diese können eine Kapitalgarantie von 80 oder 100 Prozent vorsehen.
Wie hoch ist die staatliche Förderung ab 2027?
Die neue Förderung richtet sich stärker nach dem tatsächlich eingezahlten Eigenbeitrag.
Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr beträgt die Förderung 50 Prozent. Der Staat zahlt damit maximal 180 Euro hinzu.
Für den Eigenbeitrag zwischen 360 und 1.800 Euro beträgt die Förderung 25 Prozent. Hieraus können weitere 360 Euro Zulage entstehen.
Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro pro Jahr.
Zusätzlich sieht die Reform eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind und Jahr vor. Berufseinsteiger unter 25 Jahren können einmalig einen Bonus von 200 Euro erhalten.
Der jährliche Mindesteigenbeitrag für den Erhalt einer Förderung beträgt 120 Euro.
Können auch Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja. Die neue geförderte Altersvorsorge wird auch für Selbstständige geöffnet.
Damit erweitert sich der Kreis der Förderberechtigten gegenüber dem bisherigen Riester-System. Neben Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung gehören unter anderem Beamte sowie Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit zu den vorgesehenen Förderberechtigten.
Gerade für Selbstständige kann deshalb ab 2027 ein Vergleich mit anderen Formen der privaten Altersvorsorge sinnvoll werden.
Können ETFs im Altersvorsorgedepot genutzt werden?
Ja. Fonds und ETFs gehören zu den wesentlichen Neuerungen des Altersvorsorgedepots.
Hochspekulative Investments sind allerdings ausgeschlossen. Zudem müssen Anbieter eines Altersvorsorgedepots mindestens ein Standarddepot anbieten.
Für Anleger mit langem Anlagehorizont ist die Möglichkeit einer höheren Aktienquote besonders relevant. Der Verzicht auf eine zwingende Kapitalgarantie kann höhere Renditechancen eröffnen. Im Gegenzug trägt der Anleger das Kapitalmarktrisiko.
Die Entscheidung zwischen Garantie und Kapitalmarktanlage sollte deshalb nicht allein anhand der erwarteten Rendite getroffen werden.
Wie wird das Altersvorsorgedepot steuerlich behandelt?
Kapitalerträge innerhalb des Altersvorsorgedepots werden während der Ansparphase nicht besteuert.
Zusätzlich können steuerpflichtige Personen ihre Altersvorsorgebeiträge jährlich bis zu 1.800 Euro zuzüglich der Zulagen als Sonderausgaben geltend machen.
Damit besteht die Förderung nicht nur aus den staatlichen Zulagen. Insbesondere bei höheren Einkommen sollte auch der mögliche steuerliche Effekt berücksichtigt werden.
Bei einer strategischen Vermögensplanung ist deshalb zu prüfen, wie sich das geförderte Altersvorsorgedepot mit einem ungeförderten ETF-Depot und anderen Formen der Altersvorsorge kombinieren lässt.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Riester-Verträge müssen nicht beendet werden. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, besteht Bestandsschutz.
Sparer können ihren bisherigen Vertrag grundsätzlich nach den bisherigen Bedingungen weiterführen.
Gleichzeitig soll ein Wechsel in das neue System möglich sein. Dabei kann das vorhandene Altersvorsorgevermögen übertragen werden, ohne dass die bisherige staatliche Förderung zurückgezahlt werden muss.
Deshalb ist eine Kündigung eines bestehenden Riester-Vertrags allein wegen der Reform in der Regel nicht der erste Schritt. Sinnvoller ist ein Vergleich des bestehenden Vertrags mit den ab 2027 verfügbaren Alternativen.
Wann lohnt sich der Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot?
Ob sich ein Wechsel lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten.
Für einen Wechsel können beispielsweise hohe Kosten des bestehenden Vertrags, ein langer Anlagehorizont und der Wunsch nach einer höheren Aktienquote sprechen.
Für die Fortführung eines bestehenden Riester-Vertrags können dagegen wertvolle Garantien oder individuell günstige Förderbedingungen sprechen.
Vor einem Wechsel sollten deshalb mindestens Vertragskosten, bestehende Garantien, bisheriges Vertragsguthaben, staatliche Förderung, steuerliche Effekte, Restlaufzeit und Risikobereitschaft miteinander verglichen werden.
Wie funktioniert die Auszahlung des Altersvorsorgedepots?
Auch die Auszahlungsphase wird flexibler.
Zum Rentenbeginn können Sparer zwischen einer lebenslangen Rente und einem befristeten Auszahlungsplan wählen. Ein Auszahlungsplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr reichen.
Der reguläre Beginn der Auszahlungsphase steigt grundsätzlich von 62 auf 65 Jahre. Für bestimmte Fälle sind Ausnahmen vorgesehen.
Damit erhält die Frage, wie das angesparte Vermögen im Ruhestand verwendet werden soll, größere Bedeutung.
Welche Vorteile und Nachteile hat das Altersvorsorgedepot?
Der wesentliche Vorteil des Altersvorsorgedepots liegt in der Verbindung von staatlicher Förderung und kapitalmarktorientierter Geldanlage. Fonds und ETFs ermöglichen höhere Aktienquoten, während die neue Förderung bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr vorsieht.
Der wesentliche Nachteil besteht darin, dass höhere Renditechancen mit höheren Kapitalmarktrisiken verbunden sind. Ohne vollständige Beitragsgarantie kann der Depotwert zwischenzeitlich deutlich schwanken.
Das Altersvorsorgedepot ist deshalb nicht automatisch besser als ein bestehender Riester-Vertrag.
Altersvorsorgedepot in Aachen: Warum eine individuelle Berechnung entscheidend ist
Wer einen bestehenden Riester-Vertrag besitzt, sollte die Entscheidung Riester behalten oder ins Altersvorsorgedepot wechseln anhand seiner persönlichen Zahlen treffen.
Bei Blumenau Finanzplanung in Aachen betrachten wir das Altersvorsorgedepot nicht isoliert als Finanzprodukt, sondern als Bestandteil der persönlichen Vermögensplanung.
Eine unabhängige Finanzberatung in Aachen kann beispielsweise untersuchen, wie sich ein bestehender Riester-Vertrag gegenüber einem Altersvorsorgedepot entwickelt und welche Auswirkungen Kosten, Förderung, Steuern, Anlagehorizont und unterschiedliche Kapitalmarktentwicklungen haben.
Gerade für Anleger mit höherem Einkommen oder größerem Vermögen ist außerdem die Frage relevant, welchen Stellenwert eine staatlich geförderte Altersvorsorge innerhalb der gesamten strategischen Vermögensplanung überhaupt einnehmen sollte.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot 2027
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, bei der unter anderem in Fonds und ETFs investiert werden kann.
Wie hoch ist die maximale Grundzulage?
Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr bei entsprechendem Eigenbeitrag.
Kann ich mit dem Altersvorsorgedepot in ETFs investieren?
Ja. Die Möglichkeit, gefördert in Investmentfonds und ETFs zu investieren, ist ein zentraler Bestandteil des neuen Systems.
Muss ich meinen bestehenden Riester-Vertrag wechseln?
Nein. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und können grundsätzlich fortgeführt werden.
Lohnt sich der Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot?
Das hängt vom bestehenden Vertrag und der persönlichen Situation ab. Kosten, Garantien, Förderung, Steuern, Anlagehorizont und Risikobereitschaft sollten verglichen werden.
Ist das Altersvorsorgedepot auch für Selbstständige möglich?
Ja. Mit der Reform wird die staatlich geförderte Altersvorsorge auch für Selbstständige geöffnet.
Fazit: Altersvorsorgedepot ab 2027 – mehr Anlagefreiheit, aber keine pauschal bessere Lösung
Das Altersvorsorgedepot ab 2027 verändert die geförderte private Altersvorsorge erheblich. Die wichtigsten Neuerungen sind die Möglichkeit zur Anlage in ETFs und Fonds, eine Grundzulage von bis zu 540 Euro jährlich, die Öffnung für Selbstständige und flexiblere Auszahlungsmodelle.
Für bestehende Riester-Sparer ist dennoch nicht automatisch ein Wechsel sinnvoll. Entscheidend ist ein individueller Vergleich.
Blumenau Finanzplanung bietet in Aachen eine transparente Beratung auf Honorarbasis und unabhängige Finanzberatung mit dem Ziel, Altersvorsorge, Geldanlage und persönliche Vermögensplanung gemeinsam zu betrachten.
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