Altersvorsorge mittels Wohn-Riester

Wohn- Riesterrente versus Geld-Riester

Grundsätzlich unterscheidet sie sich nicht von den anderen Riester-Verträgen, jedoch sind zusätzliche Spielregeln rund um die Immobilie und die Versteuerung zu berücksichtigen.Die Grundidee, die hinter der Einführung der Wohn- Riesterrente steckte, war die Förderung der mietfreien Nutzung einer erworbenen Immobilie im Alter als Teil der Altersvorsorge. Insbesondere in Ballungsgebieten sollten Rentner durch die zunehmende finanzielle Belastung für Wohnraum entlastet werden. Bis 2008 gab es nur Geld-Riester-Verträge, deren Spargelder in Rentenversicherungen, Fonds- oder Banksparpläne flossen. Für alle Formen der Riester-Verträge gilt, dass in der Anspar- wie auch Darlehensphase die Zuschüsse vom Staat fließen, solange die von der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) freigegeben sind.

Es besteht somit die Möglichkeit, aus einem bestehenden klassischem Riester Vertrag Geld für den Erwerb von selbst genutzten Wohnraum einzusetzen. Ferner können bestehende Darlehen ganz oder in Teilen getilgt werden sowie Riester Darlehen aufgenommen werden. Die am häufigsten gewählte Wohn-Riester-Variante ist die Nutzung von Riester-Förderungen für Bausparverträge, hier insbesondere die Kombifinanzierung aus Vorausdarlehen und Bausparvertrag.

Immer mehr Menschen haben sich in den letzten Jahren für eine Wohn- Riesterrente entschieden. Mit staatlicher Förderung und dem richtigen Bausparvertrag sichern sich Sparer einen günstigen Kredit für ihre künftige Baufinanzierung. Zudem unterstützen die staatlichen Zulagen Verbraucher beim Sparen und bei der Tilgung. Allerdings darf die nachgelagerte Besteuerung nicht außer Betracht gelassen werden. Diese kommt bei jeder Riester-Rente zu tragen, unabhängig davon, ob sich Sparer damit ein Eigenheim finanzieren oder eine private Rente aufbauen. Riester geförderte Bausparer erhalten keine monatlichen Rentenleistungen, die versteuert werden können. Bei der Wohn-Riester gibt es daher das sogenannte Wohnförderkonto. Hierauf werden alle geflossenen Zulagen und Einzahlungen in den Wohn-Riester vermerkt und mit zwei Prozent jährlich verzinst. Geht der Bausparer mit 65 Jahren in Rente, wird die auf dem Wohnförderkonto angesammelte fiktive Summe versteuert. Dabei gibt es zwei Optionen der Besteuerung:

Komplette Tilgung der Steuerzahlung auf einen Schlag: In der Regel ist diese Variante die schlechtere Wahl, da die einmalige Steuerbelastung sehr hoch sein kann.

Gestückelte jährliche Besteuerung: Der zu besteuernde Betrag wird auf die einzelnen Jahre aufgeteilt, so dass der Bausparer bis zu seinem 85. Lebensjahr die akkumulierte Steuerlast beglichen hat.

Wodurch unterscheidet sich die klassische Riester Rente von der Wohn-Riester Rente?

Bei der Wohn-Riester Rente verbleibt das angesparte Vermögen in der Immobilie und wird nicht durch Rentenzahlungen aufgebraucht. Zur Absicherung fließt jedoch auch bei Geld-Riester-Verträgen ein Teil des angesparten Riester Vermögens in eine Rentenversicherung, um Rentnern bis zu ihrem Lebensende finanziell abzusichern.

Generell ist die Wohn- Riesterrente noch komplizierter als die ohnehin schon recht bürokratischen Riester-Alternativen. Das gilt insbesondere für die Besteuerung.

Keine Unterschiede zwischen Wohn-Riester und Geld-Riester gibt es bei den Förderbeträgen. Jährlich vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens sind einzuzahlen um die Maximalförderung vom Staat zu erhalten. Die Einzahlungen sollten jährlich angepasst werden, sofern nicht von Beginn an der Höchstbeitrag gewählt wurde.

Die jährlichen Zulagen setzen sich zusammen aus einer Grundzulage in Höhe von 175 Euro, Ehepaare und Lebensgemeinschaften erhalten das Doppelte und pro Kind gibt es je nach Alter 185 oder 300 Euro.

Der Vorteil der Wohn-Riester Förderung ist sicherlich, dass man die staatlich unterstützte Vorsorge bereits von Anfang an nutzen kann und nicht wie bei der Geld-Riester erst am Anfang der Rente. Trotz alledem sollte man nicht dem Irrglauben verfallen, dass Wohn-Riester eine komplette Immobilie finanziert; hierfür sind die staatlichen Zuschüsse im Vergleich zu den Immobilienkosten verschwindend gering.

Ein großer Nachteil: Bei der Inanspruchnahme der Wohn-Riester-Förderung muss das Haus eigengenutzt werden. Und das bis zum 85. Lebensjahr. Daher ist Wohn-Riester eher nicht zu empfehlen, wenn ein berufsbedingter Wohnortwechsel nicht ausgeschlossen werden kann. Bei einer  Veräußerung der Immobilie vor dem 85. Lebensjahr müssen die staatlichen Zuschüsse zurückgezahlt werden. Es besteht zwar die Möglichkeit zwischen den einzelnen Riester-Verträgen umzusteigen. So können Wohn-Riester-Kunden bei möglichen Lebensplanänderungen umswitschen auf einen Geld-Riester-Vertrag und umgekehrt. Ob man sich jedoch in ein derart enges „Förderkorsett“ begeben möchte, sollte gut überlegt sein.

Fazit: Man sollte gut abwägen zwischen den Vorteilen der Förderung, dem bürokratischen Aufwand und vor allem dem „Förderkorsett“. Je nach Lebenssituation und -planung kann die Wohn- Riesterrente interessant sein oder auch abwegig. Im Zweifelsfall sind Geld-Riester-Verträge vorzuziehen, da hier weniger Aspekte berücksichtigt werden müssen.

Die Blumenau Finanzplanung berät Sie gerne rund um das Thema Altersvorsorge und gibt Ihnen einen Überblick über die mögliche Inanspruchnahme von staatlichen Fördermitteln bezüglich Riester-Verträgen.