Altersvorsorge: Gericht kippt Kostenklausel bei Riester-Fondssparplänen
Riester Verträge überprüfen lassen
Beide Fondsgesellschaften wollen sich zukünftig somit nicht mehr auf Formulierungen berufen, dass zusätzliche Kosten für den Abschluss der Versicherung entstehen können, die die Rente ab dem 85. Lebensjahr zahlt. Die Formulierung ist vor allem in Riester- Verträgen zu finden, die bis 2011 abgeschlossen wurden.
Bereits letztes Jahr hatte der Bundesgerichtshof die Gebühren Klausel in Riester-Bank-Verträgen gekippt und für unwirksam erklärt, weil sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht standhält und Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen benachteiligt.
Vorrangiges Ziel der Verbraucherzentrale ist es, die Riester-Kunden beim Abschluss ihrer Rentenversicherung vor zusätzlichen Kosten zu schützen.
Die Blumenau Finanzplanung empfiehlt allen Riester-Sparern Ihre Verträge jetzt und insbesondere vor Beginn der Rente überprüfen lassen.