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09.11.2023

Altersvorsorge: Basisrente wird steuerlich noch attraktiver - Ende der Doppelbesteuerung

Ab 2023 ist die Basisrente / Rüruprente steuerlich komplett absetzbar

Ab 2023 fällt die prozentuale Begrenzung beim Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen weg. Für Erwerbstätige bedeutet das, dass ihre Beiträge in die Basisrente / Rüruprente ab sofort zu 100 Prozent steuerlich absetzbar sind. Gleichzeitig wurde auch festgelegt, dass der Besteuerungsanteil für Renten aus der Basisversorgung ab dem Jahr 2023 langsamer ansteigen soll. Zukünftig soll der Besteuerungsanteil jährlich nur noch um einen halben statt einem Prozentpunkt steigen. Das wiederum bedeutet, dass eine vollständige Besteuerung der Rente erst für Neurentner ab dem Jahr 2058 gelten wird.

Wann liegt eine Doppelbesteuerung vor?

Eine doppelte Besteuerung liegt vor, wenn Arbeitnehmer/-innen ihre Beiträge zur Rentenversicherung ganz oder zum Teil aus bereits versteuertem Einkommen leisten und sie später in der Auszahlphase, auf ihre Renten erneut Steuern zahlen müssen. Dann sind die Beiträge höher als der steuerfreie Teil der Renten. Aufgrund von zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2019 hat die Bundesregierung beschlossen, Doppelbesteuerungen zu vermeiden.

Die Problematik der Doppelbesteuerung bezieht sich dabei nicht nur auf gesetzliche Renten, sondern auch auf private, die sehr viel häufiger aus dem bereits versteuerten Nettogehalt angespart werden.

Erklärtes Ziel ab 2040: Ende der Doppelbesteuerung und 100-prozentige Versteuerung der Rente

Mit einer Übergangsfrist bis 2040 sollen Renten bis zu 100 Prozent steuerpflichtig werden mit dem vorrangigen Ziel, Doppelbesteuerung zu vermeiden. Einige Experten diskutieren bereits, ob die Übergangszeit gegebenenfalls bis ins Jahr 2060 gezogen werden soll.

Rückblick: Seit 2005, in dem Jahr war der steuerpflichtige Anteil bei 50 Prozent angesetzt, stieg der steuerpflichtige Anteil der Bruttorente für Neurentner jährlich bis ins Jahr 2020 um zwei Prozentpunkte. Seit dem Jahr 2020 steigt sich der steuerpflichtige Anteil jährlich jetzt nur noch um ein Prozent. Somit würde man im Jahr 2040 bei einer 100-prozentigen Besteuerung der Rente ankommen.

Doppelbesteuerung der Rente entfällt – diese Jahrgänge können sich freuen

Besonders profitieren können jene Jahrgänge, die in den letzten Jahren vor der Rentenreform hohe Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben. Die Blumenau Finanzplanung empfiehlt daher allen, die eigenen Rentenansprüche und die damit verbundene steuerliche Situation sorgfältig zu prüfen, um mögliche Vorteile der neuen Regelung voll auszuschöpfen.

Unter der Prämisse einer jährlichen Steigerung des steuerpflichtigen Anteils von etwa 0,5 Prozent gibt es laut Berechnungen der Süddeutschen Zeitung für einige Jahrgänge erhebliche Steuervorteile. Arbeitnehmer/-innen beispielsweise, die im Jahr 1975 geboren wurden und etwa ein durchschnittliches Einkommen haben, können mit einem Steuervorteil von etwa 12.482 Euro rechnen. Bei einem besonders hohen Einkommen können es sogar bis zu 23.522 Euro sein.

Auch Arbeitnehmer/-innen, die im Jahr 1980 geboren wurden, können bei einem Durchschnittseinkommen mit Vorteilen in Höhe von bis zu 9.952 Euro rechnen. Bei einem Spitzeneinkommen sind es etwa 18.819 Euro.

Kommen Sie bei Fragen zur Basisrente gerne auf uns zu.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

 

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