Aktuelles BGH-Urteil stärkt Kreditnehmern den Rücken!

Widerruf von Immobilienkrediten

Der Hintergrund:

Bei einem Großteil der seit 2002 geschlossenen Immobilienfinanzierungen sind die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Kreditnehmer können viele Tausend Euro sparen, indem sie diese Verträge widerrufen und sich auf Basis der aktuell niedrigen Zinsen refinanzieren.

Das Urteil:

Der BGH hat nun klare Vorgaben für eine Rückabwicklung gemacht:

  • Den Kreditnehmern steht die Erstattung aller Ratenzah­lungen zu. Darüber hinaus muss die Bank heraus­geben, was sie mit dem Geld der Kunden erwirt­schaftet hat. Sofern die Bank die erzielten Erträge nicht belegt, muss sie Zinsen in Höhe von fünf Punkten über dem Basiszins­satz zahlen.
  • Der Bank hat Anspruch auf die Rück­zahlung der Kreditsumme– sowie Zinsen auf die jeweilige Rest­schuld.

Was ist neu?

Bisher musste der Kreditnehmer die Zinsen auf die gesamte Kreditsumme zurückzahlen. Wenn nun nur noch die Zinsen auf die Restschuld fällig sind, ergibt sich hieraus schon bei kurzen Laufzeiten ein Vorteil von mehreren Tausend Euro.