Änderungen für KfW Programme

Verschlechterung der Konditionen

  • Für außerplanmäßige Tilgungen wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben. Das bedeutet für KfW-Verträge und Prolongationsangebote: Ab 17.04.2018 sind während der Zinsbindungsfrist nur noch vollständige Kreditrückzahlungen gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Gleichzeitig entfällt das Sondertilgungsrecht für KfW-Verträge.
  • Die bereitstellungszinsfreie Zeit wird auf 6 Monate gesenkt. Danach berechnet die KfW für nicht    abgerufene Kreditbeträge der Programme (151/152 und 153) Bereitstellungszinsen.
  • Die 20-jährige Zinsbindung beim KfW-Produkt 153 wird eingestellt.

Falls möglich, sollten die Unterlagen noch vorher eingereicht werden!