Versorgungswerk (für Freiberufler)
Die Altersrente beim Versorgungswerk
Die berufsständigen Versorgungswerke sichern insbesondere die Altersversorgung der Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker und Steuerberater.
Der Unterschied zwischen Versorgungswerk und gesetzlicher Rentenversicherung
Entscheidendes Kriterium der Unterscheidung ist die Finanzierungsart der Renten. Die Altersvorsorge beim Versorgungswerk ist kapitalgedeckt. Die selbst eingezahlten Beiträge der Mitglieder profitieren von einer Verzinsung und werden als Rente ausgezahlt. Zudem befinden sich ausschließlich Menschen mit überdurchschnittlichem Einkommen im Portefeuille.
Bekanntlich findet die Finanzierung in der gesetzlichen Rentenversicherung dagegen nach dem Umlageverfahren statt. Die heutigen Arbeitnehmer finanzieren die Renten der heutigen Rentner usw. Rücklagen können nicht gebildet werden. Durch die zunehmende Überalterung der Gesellschaft mit abnehmendem Anteil Erwerbstätiger im Verhältnis zur steigenden Anzahl der Rentner gerät das Verfahren ins Ungleichgewicht. Die zukünftigen Renten sind nicht gesichert. Diese Lücke muss immer mehr durch Steuern geschlossen werden.
Sind freiwillige Zusatzbeiträge sinnvoll?
Ohne jegliche Wahlmöglichkeit existieren beim Versorgungswerk Pflichtbeiträge, die per Satzung festgelegt sind (z.B. Ärzteversorgung Nordrhein). Die bereits erwirtschafteten Gewinne sind ansehnlich.
Besteht darüber hinaus die Notwendigkeit, freiwillig Zusatzbeiträge zu zahlen? Erhöhen diese die Rentenansprüche? Grundsätzlich gilt es, dies zu verneinen. Wesentlich effektiver ist die private Vorsorge, wie sie z.B. die Zusatzversorgung der Klinikrente bietet.
Denn die Renditemöglichkeiten zwischen Versorgungswerk und privater Altersvorsorge sind annähernd gleich hoch (siehe: Versorgungswerk – Renditecheck).
Entscheidend sind demnach andere Kriterien, hier die wesentlichen:
- Vererbbarkeit
- Kapitalauszahlungswahlrecht anstatt Rentenzahlung
- Steuerliche Effekte während der Einzahlungs- und Auszahlungsphase
In Ergänzung zum Versorgungswerk können betriebliche und private Altersvorsorge empfohlen werden.
Die aktuellen Probleme des Versorgungswerks
Eine Rentenkürzung durch die Anhebung des Regelrentenalters von 65 Jahre auf 67 Jahre fand für die Mitglieder bereits im Jahr 2006 statt.
„Es stellte sich heraus, dass die Lebenserwartung der Freiberufler um ca. 20% höher liegt als die der Gesamtbevölkerung. …Das heißt,.. Renten und Rentenanwartschaften müssten bei sofortiger Anwendung der Richttafeln um 8% korrigiert werden.“
— Quelle: Alterssicherung: Neue Bescheidenheit; Dtsch Arztebl 2011; 108(34-35): A-1785 / B-1523 / C-1517
Dieser Rentenkürzungseffekt wird wohl durch die Niedrigzinspolitik sowie steigender Finanzierungsprobleme weiter zunehmen.
Einen Garantiezins - im Gegensatz zum Versicherungsgewerbe- existiert beim Versorgungswerk nicht.
Vorsichtige Kalkulationen sind daher beim Versorgungswerk unabdingbar, wenn man eine Absenkung des Rechnungszinses für die Mitglieder vermeiden möchte.
Der Renditecheck beim Versorgungswerk
Zumeist geht man beim Versorgungswerk von einer Rendite in Höhe von 4% aus. Diese Erwartung wird alljährlich bekannt gegeben. Entscheidend für die tatsächliche Realisierung dieser Rendite ist die Wirtschaftlichkeit. Andernfalls drohen Rentenkürzungen.
Wenn man sich rechtzeitig mit der Thematik befasst, kann gut abgeschätzt werden, ob zusätzlich privat oder betrieblich vorgesorgt werden sollte.
Einen Überblick über die Renditen der namhaften Versorgungswerke sehen Sie am Ende dieser Ausführung (Quelle: Wirtschaftswoche Online vom 16.10.2012 sowie Geschäftsberichte der Versorgungswerke).
Zum Vergleich: Die Allianz, Marktführer der privaten Altersversorgung, bietet 4% Gesamtverzinsung (Quelle: Geschäftsbericht 2015).
Im Jahr 2016 beträgt die Verzinsung der Klinikrente 3,85 % (Quelle: Klinikrente)
Nordrheinische Ärzteversorgung
Bayrische Ärtzeversorgung
Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
Ärzteversorgung Westfalen-Lippe
Ärzteversorgung Niedersachsen
Bayerische Apothekerversorgung
Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen
Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Versorgungswerk der Architektenkammer NRW
Bayerische Architektenversorgung
Versorgungswerk - erwartete Altersrente
Die Rente vom Versorgungswerk bei Ärzten und Zahnärzten ein wesentlicher Baustein der Altersvorsorge. Die jährlichen Mitteilungen der zu erwartenden Rente basieren in der Regel auf einer prognostizierten Rendite von 4%. Erwirtschaften die Kapitalanlagen der Versorgungswerke weniger Rendite, kann Ihre Rente deutlich niedriger ausfallen.
Bei einer monatlichen Ansparrate von 800 EUR die über 30 Jahre mit 4% verzinst wird, kann 20 Jahre lang eine Rente von 3.300 EUR gezahlt werden. Fällt der Zins um 1%, sinkt diese Rente um 23% auf 2.550 EUR. Ihre Rente würde um 750 EUR gekürzt werden! Diese Minderung summiert sich in 20 Jahren zu einem Verlust von 180.000 EUR!
Aus diesem Grund sollten Sie sich frühzeitig einen Überblick über die zu erwartenden Leistungen zu verschaffen. Nur so haben Sie die Möglichkeit noch rechtzeitig eventuelle Lücken durch private oder betriebliche Altersvorsorge auszugleichen.
Im Gegensatz zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge bieten die Versorgungswerke keine garantierte Mindestverzinsung. Sollte Ihr Versorgungswerk zu optimistisch kalkuliert haben oder das Zinsniveau nicht wieder deutlich steigen, kann der Rechnungszins auch für bereits langjährig Versicherte gesenkt werden. Das Ergebnis ist eine Kürzung Ihrer Rente.
Schon heute gibt es mehrere Beispiele deutlicher Leistungseinschnitte:
In 2003 kürzte das Versorgungswerk der Zahnärzte in Niedersachsen die Renten massiv um ca. 50%.
So mussten die Versorgungswerke in 2006 Ihre Leistungen deutlich kürzen, weil die Lebenserwartung der Mitglieder deutlich höher als prognostiziert war.
Dabei sind auch rückwirkende Kürzungen möglich: In 2003 das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin einer 60-jährigen Zahnärztin die Rente um 16% gekürzt.
In 2010 hat das Versorgungswerk der Berliner Juristen künftige Ansprüche seiner Mitglieder um bis zu 30% gekürzt.
Die Bayerische Versorgungskammer den Rechnungszins für Neumitglieder bereits auf 2,5% gesenkt.
Versorgungswerk - Vergleich Privatrente/Klinikrente
Eine betriebliche Altersversorgung z.B. über die Klinikrente sowie private Altersvorsorge sind eine sinnvolle Ergänzung zum Versorgungswerk, da sie deutlich flexibler sind. Hinzu kommt, dass die Auszahlung der privaten Altersversorgung nur zu einem kleinen Teil zu versteuern ist und die Klinikrente in der Gesamtbetrachtung steuerlich attraktiver ist. Dadurch können die Nachteile der Altersvorsorge im Versorgungswerk gut ausbalanciert werden.