• Vermögensberatung für Selbstständige in Aachen

Basisrente (auch: Rürup-Rente)

Die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) ist eine steuerlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Interessant ist sie insbesondere für Personen mit einem hohen zu versteuernden Einkommen in der Ansparphase.

Für Selbstständige, die nicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, ist sie attraktiv, weil hier auch hohe einmalige Zuzahlungen (Ledige bis zu 20.000 EUR, Verheiratete bis zu 40.000 EUR) möglich sind. Somit kann in guten Jahren die Steuerlast mit Beiträgen in die Basisrente gesenkt werden und gleichzeitig eine Altersversorgung aufgebaut werden.

Voraussetzungen

Die Beiträge zum Aufbau einer Basisrente sind unter folgenden Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar:

  • Der Versicherungsvertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsehen.
  • Die Rente darf bei einem Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2012 nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres, und bei einem Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2011 nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.

Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag können nicht vererbt werden, sind nicht beleihbar, nicht veräußerbar und auch nicht kapitalisierbar.

Steuerliche Behandlung

Für die steuerliche Behandlung der Basisrente sind zwei Phasen zu unterscheiden. Die Anwartschaftsphase (Ansparphase) und die Leistungsphase (Rentenphase).

Ansparphase

Rentenphase

Basisrente und Pfändungs- sowie Insolvenzschutz

In der Ansparphase kann die Basisrente nicht gepfändet werden. Insbesondere für Selbständige ist dieses ein wichtiger Aspekt. In der Leistungsphase ist die Rente im Rahmen der Freigrenzen vor Pfändung geschützt. Das gleiche gilt für den Insolvenzschutz.

Vorteile

  • Die Beiträge sind steuerlich absetzbar. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung reduzieren die mögliche Maximalsumme.
  • Das angesparte Kapital bleibt im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
  • Basisrenten-Verträge sind in der Ansparphase vor Pfändung geschützt. In der Rentenphase kann der über den Pfändungsfreigrenzen liegende Teil gepfändet werden.
  • Während der Ansparphase fällt auf die Zinsen des angesparten Kapitals keine Abgeltungsteuer an.
  • Flexible Einzahlung:
    So kann etwa der Selbständige mit kleinen monatlichen Beträgen beginnen, um die Kosten niedrig zu halten. In guten Jahren kann dann der Vertrag mit Einmalzahlungen aufgestockt werden und weitere steuermindernde Effekte zu erzielen. Umgekehrt lassen sich die Einzahlungen auch zeitweise aussetzen, etwa im Fall wirtschaftlicher Schwierigkeiten.

Nachteile

  • Kein Kapitalwahlrecht – die Leistung erfolgt, frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres ausschließlich als Leibrente.
  • Rentenzahlungen müssen abhängig vom Jahr des Rentenbeginns versteuert werden (Kohortenprinzip).
  • Basisrenten-Verträge können nicht beliehen, übertragen, verpfändet oder verschenkt werden. Auch eine Kündigung und Auszahlung eines „Rückkaufswertes“ ist ausgeschlossen, möglich ist aber eine Beitragsfreistellung.
  • Für den Todesfall des Versicherten kann eine Hinterbliebenen-Rente nur für den Ehegatten oder die eigenen Kinder vereinbart werden. Eine Absicherung anderer Personen ist nicht möglich.