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Berufsunfähigkeitsabsicherung als Freiberufler

Als freiberuflich tätiger Arzt/Zahnarzt sollten Sie bei der BU auf ein paar Besonderheiten achten, die für Selbstständige besondere Bedeutung haben.

Umorganisation

Versicherungen prüfen im Falle einer BU, ob durch eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes bzw. eine Umorganisation eine BU verhindert werden kann. Bei einem weisungsgebundenen Angestellten kann der Arbeitgeber entscheiden, ob er einer Umgestaltung zustimmt.

Bei Selbständigen dagegen sehen die Versicherungen die Pflicht zur Umorganisation des Arbeitsplatzes als selbstverständlich und notwendig an. Bei Selbständigen stellt sich die Frage, ob die gesundheitlichen Einschränkungen bei einer Umorganisation des Arbeitsplatzes ausreichen, um die Selbständigkeit weiterzuführen.

Zu beachten ist dabei das Kriterium der Zumutbarkeit. Es gilt als nicht zumutbar, dass der Versicherungsnehmer einen hohen Kapitaleinsatz aufbringen bzw. höhere Einkommenseinbußen hinnehmen muss. Gute Versicherungen weisen in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich darauf hin, welche Kosten und welcher Aufwand Selbständige bei der Umorganisation des Arbeitsplatzes maximal zu erwarten hat.

Einen Verzicht der Pflicht zur Umorganisation des Arbeitsplatzes werden Sie bei keiner Versicherung finden.

Wichtig: Viele Versicherungen weisen nicht explizit auf die Pflicht zur Umorganisation des Arbeitsplatzes hin. Das heißt jedoch nicht, dass diese Versicherungen darauf verzichten.

„Recht auf befristetes Herabsetzen der Beiträge“

Insbesondere bei Selbstständigen empfehle ich besonderes Augenmerk darauf zu haben, dass Beiträge flexibel bleiben. Daher sollten Sie darauf achten, dass der Tarif Ihnen das „Recht auf befristetes Herabsetzen der Beiträge“ lässt. Somit bleibt gewährleistet, dass Sie auch in finanziell angespannten Lagen Ihren Versicherungsschutz aufrechterhalten können.