Versorgungswerk
Versorgungswerk - Altersrente
Als Arzt oder Zahnarzt können Sie sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und Mitglied in einem Versorgungswerk werden. Aufgrund der im Vergleich hohen Leistungsfähigkeit der Versorgungswerke, wird von dieser Option zumeist Gebrauch gemacht.
Was ist der Unterschied zwischen Versorgungswerk und gesetzlicher Rentenversicherung?
Der wesentliche Unterschied besteht in der Art und Weise, wie die Renten finanziert werden. Mitglieder eines Versorgungswerkes profitieren von kapitalgedeckter Altersvorsorge. Eigene eingezahlte Beiträge werden verzinst und später verrentet. Die einheitliche Risikostruktur von „Besserverdienern“ bietet weitere Vorteile.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Umlageverfahren finanziert. Dort werden die Beiträge der jungen Erwerbstätige unmittelbar als Rente an die ältere Generation ausgezahlt. Das heißt, die folgende Generation ist verpflichtet, die Altersversorgung der aktuellen Rentenbezieher zu sichern. Dabei werden keine Rücklagen aufgebaut. Diese kann nur funktionieren, solange das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentenbeziehern stabil bleibt. Doch schon seit Jahren reichen die Beiträge aufgrund der schrumpfenden Bevölkerung nicht mehr aus. Um die Renten stabil zu halten, werden diese massiv mit Steuergeldern bezuschusst.
Versorgungswerk
Freiwillige Zusatzbeiträge - sind diese sinnvoll?
Die Zahlung der satzungsgemäßen Beiträge (z.B. Ärzteversorgung Nordrhein) ist für die Mitglieder der rund 90 Versorgungswerke in Deutschland verpflichtend – es besteht keine Wahlmöglichkeit. In der Vergangenheit waren erwirtschafteten Renditen attraktiv.
Oft regen Versorgungswerke an, über diese Pflichtbeiträge hinaus freiwillige Einzahlungen zu leisten, um sich so höhere Rentenansprüche zu sichern. Es gibt gute Gründe, dieses nicht zu tun, sondern zusätzlich privat vorzusorgen oder die Zusatzversorgung der Klinikrente zu nutzen.
Die Renditeunterschiede zwischen Versorgungswerk und privater Altersvorsorge sind wie unter Versorgungswerk – Renditecheck zu ersehen ist minimal.
Aus diesem Grund sollten weitere Entscheidungskriterien zu Rate gezogen werden, wie zum Beispiel:
- Vererbbarkeit
- Wahlrecht auf Kapitalauszahlung statt Rentenzahlung
- Steuerliche Effekte in der Einzahlungs- und Auszahlungsphase
Hier haben sowohl die private als auch die betriebliche Altersvorsorge Vorteile, die die Nachteile des Versorgungswerkes gut ausbalancieren.
Versorgungswerk - Berufsunfähigkeitsrente
Vom Versorgungswerk erhalten Ärzte und Zahnärzte grundsätzlich auch eine Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit. Mitglieder haben diesen Anspruch ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit. Zu beachten ist hierbei, dass die Definition der Berufsunfähigkeit nicht identisch ist mit der der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die berufsständische Versorgung leistet nur in sehr schweren Fällen, wenn „die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit auf Dauer unmöglich“ (Quelle: Satzung Nordrheinische Ärzteversorgung) ist. Voraussetzung für einen dauerhaften Rentenbezug über das berufsständische Versorgungswerk ist also die Rückgabe der Approbation.
Viel Wahrscheinlicher als eine absolute Berufsunfähigkeit ist eine teilweise Berufsunfähigkeit, zum Beispiel durch psychische Erkrankungen wie Burn-Out. Hier tritt das Versorgungswerk nicht ein. Nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann in diesen Fällen - bereits ab einer Einschränkung von 50% - leisten. Daher ist sie auch für Mitglieder von Versorgungswerken unverzichtbar.
Siehe auch:
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsständisch und privat?
Dt. Ärzteblatt vom 6.5.2011
Versorgungswerk - aktuelle Probleme
In 2006 mussten die meisten Mitglieder einer berufsständischen Versorgung durch das Anheben des Rentenalters von 65 auf 67 bereits eine deutliche Rentenkürzung hinnehmen:
„Es stellte sich heraus, dass die Lebenserwartung der Freiberufler um ca. 20% höher liegt als die der Gesamtbevölkerung. …Das heißt,.. Renten und Rentenanwartschaften müssten bei sofortiger Anwendung der Richttafeln um 8% korrigiert werden.“
— Quelle: Alterssicherung: Neue Bescheidenheit; Dtsch Arztebl 2011; 108(34-35): A-1785 / B-1523 / C-1517
Die aktuelle Niedrigzinsphase und gravierende Finanzierungsprobleme lassen weitere deutliche Rentenkürzungen erwarten.
Im Gegensatz zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge bieten die Versorgungswerke keine garantierte Mindestverzinsung. Sollte ein Versorgungswerk zu optimistisch kalkuliert haben, kann der Rechnungszins auf für bereits langjährig Versicherte gesenkt werden.
Versorgungswerk - Renditecheck
Bei der jährlichen Mitteilung der zu erwartenden Rente legen die Versorgungswerke zumeist eine prognostizierte Rendite von 4 % zu Grunde. Werden diese 4 % von den Versorgungswerken nicht dauerhaft erwirtschaftet, sind die Prognosen nicht zu halten. Schon geringe Abweichungen haben massive Rentenkürzungen zur Folge.
Daher ist es wichtig, sich frühzeitig einen Überblick über die zu erwartenden Leistungen zu verschaffen. Nur so hat man die Möglichkeit, eventuelle Lücken durch private oder betriebliche Altersvorsorge auszugleichen.
Unten finden Sie die aktuellen Zahlen zur Rendite der größten Versorgungswerke der letzten Jahre (Quelle: Wirtschaftswoche Online vom 16.10.2012 sowie Geschäftsberichte der Versorgungswerke).
Im Vergleich bietet der Marktführer der privaten Altersversorgung, die Allianz, einen Gesamtverzinsung von 4,0 % (Quelle: Geschäftsbericht 2015).
Nordrheinische Ärzteversorgung
Bayerische Ärzteversorgung
Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
Ärzteversorgung Westfalen-Lippe
Ärzteversorgung Niedersachsen
Bayerische Apothekerversorgung
Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen
Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Versorgungswerk der Architektenkammer NRW
Bayerische Architektenversorgung
Versorgungswerk - erwartete Altersrente
Die Rente vom Versorgungswerk bei Ärzten und Zahnärzten ein wesentlicher Baustein der Altersvorsorge. Die jährlichen Mitteilungen der zu erwartenden Rente basieren in der Regel auf einer prognostizierten Rendite von 4%. Erwirtschaften die Kapitalanlagen der Versorgungswerke weniger Rendite, kann Ihre Rente deutlich niedriger ausfallen.
Bei einer monatlichen Ansparrate von 800 EUR die über 30 Jahre mit 4% verzinst wird, kann 20 Jahre lang eine Rente von 3.300 EUR gezahlt werden. Fällt der Zins um 1%, sinkt diese Rente um 23% auf 2.550 EUR. Ihre Rente würde um 750 EUR gekürzt werden! Diese Minderung summiert sich in 20 Jahren zu einem Verlust von 180.000 EUR!
Aus diesem Grund sollten Sie sich frühzeitig einen Überblick über die zu erwartenden Leistungen zu verschaffen. Nur so haben Sie die Möglichkeit noch rechtzeitig eventuelle Lücken durch private oder betriebliche Altersvorsorge auszugleichen.
Im Gegensatz zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge bieten die Versorgungswerke keine garantierte Mindestverzinsung. Sollte Ihr Versorgungswerk zu optimistisch kalkuliert haben oder das Zinsniveau nicht wieder deutlich steigen, kann der Rechnungszins auch für bereits langjährig Versicherte gesenkt werden. Das Ergebnis ist eine Kürzung Ihrer Rente.
Schon heute gibt es mehrere Beispiele deutlicher Leistungseinschnitte:
In 2003 kürzte das Versorgungswerk der Zahnärzte in Niedersachsen die Renten massiv um ca. 50%
So mussten die Versorgungswerke in 2006 Ihre Leistungen deutlich kürzen, weil die Lebenserwartung der Mitglieder deutlich höher als prognostiziert war.
Dabei sind auch rückwirkende Kürzungen möglich: In 2003 das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin einer 60-jährigen Zahnärztin die Rente um 16% gekürzt.
In 2010 hat das Versorgungswerk der Berliner Juristen künftige Ansprüche seiner Mitglieder um bis zu 30% gekürzt.
Die Bayerische Versorgungskammer den Rechnungszins für Neumitglieder bereits auf 2,5% gesenkt.
Versorgungswerk - Vergleich Privatrente/Klinikrente
Eine betriebliche Altersversorgung z.B. über die Klinikrente sowie private Altersvorsorge sind eine sinnvolle Ergänzung zum Versorgungswerk, da sie deutlich flexibler sind. Hinzu kommt, dass die Auszahlung der privaten Altersversorgung nur zu einem kleinen Teil zu versteuern ist und die Klinikrente in der Gesamtbetrachtung steuerlich attraktiver ist. Dadurch können die Nachteile der Altersvorsorge im Versorgungswerk gut ausbalanciert werden.