Schwarze Schafe

Zusatzgebühren von Maklern beim Hauskauf

Reservierungsgebühren für Wohnungen oder Eintrittsgelder für Besichtigungen sind oft an der Tagesordnung. Dabei stoßen derartige Forderungen von den Maklern laut Deutschem Mieterbund gegen das Gesetz und sind unzulässig. Einige Streitfälle sind bereits vor Gericht durch Anwälte vertreten worden. Vor allem dann, wenn durch die Erhebung einer Reservierungsgebühr der Makler das Scheitern seiner Vermittlungsbemühungen durch eine unabhängige Vergütung finanziell sichern wollte. Allgemeine Bedingungen im Wohnungsmarkt lauten, dass beim Vertragsabschluss die Gebühr zurückerstattet oder beim Kauf auf die Provision angerechnet wird. Bei Nichtzustandekommen des Vertrages ist das Geld des Interessenten jedoch weg. Das Gericht entschied hier für den Wohnungssuchenden, da ihm bei Entrichtung eines Geldbetrages keine „nennenswerten Vorteile“ oder gar „geldwerten Gegenleistungen“ entstünden.

Lukrativ sind diese Zusatzeinnahmen für Makler allemal. Auch wenn die Eintrittsgelder der Makler für Besichtigungen oft nur zwischen 35 und 50 Euro liegen, können doch bei einer Besichtigung von mehr als 50 Interessenten 2500 Euro zusammenkommen. Auch der Berufsverband der Immobilienbranche warnt vor unprofessionellem Vorgehen seitens der Makler. Gebühren für die Versendung von Exposés, unverhältnismäßig hohe Anreise- oder Bearbeitungskosten seien unzulässig. Schließlich werde der Wert der Maklerleistung erst durch den Abschluss des Hauptvertrages realisiert.

Sowieso sind durch die gestiegenen Mieten und Kaufpreise auch die Maklerprovisionen in den letzten fünf Jahren enorm gestiegen. Die Provisionen bei der Vermittlung von Immobilien können bis zu 7 Prozent hoch sein, bei einer Vermittlung einer 300.000 Euro Immobilie macht das immerhin 21.400 Euro Provision.

Die Mietervertretung warnt Interessenten ausdrücklich davor, trotz extrem hohem Begehren an Wohnraum vor allem in Großstädten, Extragebühren an die Makler zu zahlen oder diese wenigstens mit Mieter-und Grundbesitzvereinen zurück zu erstreiten.