Widerruf von Immobiliendarlehen

Urteil des EuGH: Darlehensverträge widerrufbar!

Basierend auf einer unzureichenden Formulierung in der Widerrufsbelehrung, war bis dato der Beginn der Widerrufsfrist intransparent und nur durch Kaskaden nachvollziehbar.

Die vom EuGH jetzt für unzureichend empfundene Formulierung findet sich ausnahmslos in sämtlichen Verbraucherdarlehens-verträgen, die ab dem 11.06.2010 geschlossen wurden. Haben Kreditnehmer also zum Beispiel zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.3.2016 eine Baufinanzierung oder eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, können sie sich das neue EUGH Urteil zunutze machen und ggf. einen alten, teuren Kredit rückabwickeln und durch einen neuen kostengünstigeren ersetzen.

Bis dato hatte der Bundesgerichtshof solche Belehrungen als absolut ausreichend eingestuft. Daher ist davon auszugehen, dass die Banken einen Widerruf ihrer Kreditverträge nicht ohne Weiteres akzeptieren werden.