Stolperfallen beim Hausbau

Klassische Fehler privater Bauherren

Vorschnelles Kaufen und uneingeschränktes Vertrauen

Manchmal lassen sich private Bauherren durch bunte Prospekte mit attraktiven Musterhäusern ablenken und vertrauen trotz hoher Investitionssummen den Baufirmen. In Zeiten, wo die Nachfrage nach Wohnraum groß ist, wird eine eingehende Prüfung der Immobilie häufig außer Acht gelassen. Insbesondere das Baugrundstück sollte vor dem Kauf gründlich bezüglich Verkehr, Lärm und Schmutz untersucht werden, um später unangenehme und teure Überraschungen zu vermeiden.

Auf professionelle Beratung verzichten und laienhafte Prüfung wichtiger Verträge

Bei schlüsselfertigen Häusern haben Bauherren die Möglichkeit, sich nach ihren eigenen Wünschen die einzelnen Komponenten des Hauses zusammenzustellen. Dabei sollte aber letztendlich nicht nur auf den Endpreis geschaut, sondern auch auf die verbauten Produkte und deren Qualitäten.

Bauherren unterliegen zudem häufig dem fatalen Fehler, die Verträge nicht eingehend zu prüfen und daher wichtige Leistungen nicht zu berücksichtigen. Infolgedessen können Extrakosten für den Bauherren anfallen. Das Geld für die Prüfung eines Bauvertrags durch einen Fachanwalt ist in jedem Fall gut angelegt.

Wie auch bei der Beratung sollte auch die Kontrolle beim Bauprozess ausschließlich durch professionelle Beratung durchgeführt werden. Häufig treten vor allem an den Schnittstellen zwischen den Gewerken Reibungen auf, die am besten von einem kundigen Fachmann überwacht werden sollten.

Eigenleistungen überschätzen

Einige Bauherren möchten Eigenleistungen einbringen, um damit Baukosten zu reduzieren. Allerdings überschätzen viele Bauherren den damit verbundenen Aufwand. Sie können die geplanten Eigenleistungen zeitlich nicht erbringen, was Verzögerungen im Zeitplan des Hausbaus zur Folge hat.

Weiterhin rät die Blumenau Finanzplanung Bauherren darauf zu achten, dass die letzte Rate erst nach Abnahme der Immobilie erfolgt. Dies entspricht zum einen dem gesetzlichen Leitbild und ist zum anderen für den Bauherren absolut notwendig, da der Bau ansonsten bei Vorabüberweisung auch ohne offizielle Bauabnahme als mängelfrei abgenommen gilt.