Entlastung bei der Betriebsrente - Einführung eines Freibetrages

Die Attraktivität der Betrieblichen Altersversorgung (BAV) wird gesteigert

Millionen Ruheständler sollen durch die Abschwächung der sogenannten Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten entlastet werden. Und das bereits ab Januar 2020.

Seit 2004 sind Betriebsrentner verpflichtet, von ihrer Rente Arbeitnehmer- UND Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen. Jetzt soll damit Schluss sein und ein Freibetrag eingeführt werden. Vorrangiges Ziel ist dabei, die „Akzeptanz für und das Vertrauen in die Betriebliche Altersvorsorge (BAV)“ zu stärken. Insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels in unserer Gesellschaft soll die Attraktivität der Betriebsrenten gesteigert werden.

Profitieren sollen dabei rund 60 Prozent der Betriebsrentner, die damit maximal den halben Beitragssatz entrichten müssen; die restlichen 40 Prozent werden darüber hinaus spürbar entlastet.

Im Detail sieht die Umsetzung der Entlastung bei der Betriebsrente so aus:

Die bisher bestehende Freigrenze bei den Betriebsrenten von 155,75 Euro im Monat soll in einen Freibetrag umgewandelt werden. Dieser Freibetrag bleibt immer abgabenfrei; dagegen werden bei einer Freigrenze bei Überschreiten Beiträge auf die gesamte Summe fällig.

Von der Abschwächung der bisher geltenden Doppelverbeitragung sollen vor allem die kleineren Betriebsrenten entlastet werden. Doch auch alle anderen Rentner, die eine betriebliche Altersversorgung beziehen, profitieren von der geplanten Maßnahme.

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