Berufsständische Versorgungswerke für Ärzte

Die anhaltende Niedrigzinsphase lässt die Versorgungsansprüche schmelzen

So hat die EZB jüngst die für Herbst 2019 angekündigte Zinserhöhung erst einmal wieder auf Eis gelegt, die amerikanische Zentralbank (FED) ihren Konsolidierungskurs aufgegeben und Zinssenkungen angekündigt.

Für die Altersversorgung der freien Berufe insbesondere Ärzte sind das keine rosigen Aussichten. Ärzten wird daher empfohlen, ihre eigene Versorgung regelmäßig zu prüfen, um eventuelle Rentenkürzungen durch eigene Maßnahmen im Bereich der Altersversorgung aufzufangen.

Entwicklung des Rechnungszinses

Für die Berechnung der Altersvorsorgeansprüche der Ärzte eines BWV wird der Rechnungszins als Kalkulationsgröße herangezogen. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase ist auch der Rechnungszinssatz bei den BWV kontinuierlich gesunken. Hierdurch haben sich unmittelbar auch die Rentenansprüche der Mitglieder reduziert. Bei den meisten Versorgungswerken liegt der Rechnungszinssatz mittlerweile bereits bei 3,5 Prozent; eine weitere Senkung auf 3,0 Prozent ist von einzelnen BWV bereits abgesegnet.

Auch wenn eine Senkung des Rechnungszinses von 1,0 Prozent auf den ersten Blick nur marginal erscheint, so drastisch stellt sich die Situation bei genauerer Betrachtung dar. In den Jahren 2014 bis 2017 hat sich der Rechnungszinssatz von durchschnittlich 4,0 Prozent auf durchschnittlich 3,0 Prozent reduziert. Das entspricht einer Rentenkürzung von 12,5 % innerhalb von nur drei Jahren.

Nettorendite

Die Nettorendite kennzeichnet die tatsächlich realisierte Verzinsung der Kapitalanlagen eines BVW. Zuletzt hatte sich diese stabilisiert und lag im allgemeinen über dem jeweiligen Rechnungszins, der im Jahr 2017 im Durchschnitt aller BVW bei 3,7 Prozent lag. Eine genauere Analyse der einzelnen BVW ergibt allerdings ein differenzierteres Bild. Die Spannbreite zwischen den Erträgen der einzelnen BVW ist hoch. Demnach verzeichnen einige BVW wie z.B. Westfalen-Lippe, Trier und Berlin robuste Ertragszahlen während auf der anderen Seite das BVW Niedersachsen mit seinen kooperierenden BVW Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt deutlich schlechte Erträge ausweist.

Und jetzt?

In den kommenden Jahren wird sich an der jetzigen Situation erstmal nichts ändern. Ein Anstieg des Zinsniveaus ist nicht absehbar und somit auch keine Entlastung für die BVW. Vielmehr wird der Ertragsdruck auf die Versorgungswerke immer mehr steigen. Infolgedessen sind Kürzungen der Altersversorgung für Ärzte unausweichlich.

Ärzte sollten daher ihre eigene Versorgungssituation regelmäßig einer genauen Prüfung unterziehen und die zugesagten Rentenleistungen bezüglich etwaiger Kürzungen analysieren um sicherzustellen, dass ihre geplante Altersvorsorge noch ausreichend ist. Zumal Leistungszusagen der Versorgungswerke ohne Einstandspflicht oder Haftung gekürzt werden können.

In Zeiten niedriger Zinsen sollten Ärzte sich daher nicht einzig und allein auf die BVW verlassen und ihre Altersversorgung auf eine breitere Basis stellen. Je früher der Aufbau einer Zusatzversorgung z.B. durch Immobilien oder Investmentfonds beginnt, desto geringer der finanzielle Druck um zukünftige Kürzungen bei den berufsständischen Leistungen aufzufangen. Für angestellte Ärzte bietet sich außerdem die Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung an, z.B. die Klinikrente. Ein positiver Nebeneffekt: Renditevorteile aufgrund steuerlicher Effekte.