Im Fokus: Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Teil 3. Die wichtigsten Tipps für den Vertragsabschluss

Es handelt sich hierbei um ein Kombinationsprodukt mit einer Risikolebensversicherung, die im Vergleich zu einer reinen SBU teilweise sogar günstiger sein kann, vor allem wenn kein Todesfallschutz benötigt wird. Aus Sicht der Blumenau Finanzplanung ist die Kombination einer Risikolebensversicherung mit einer BUZ sinnvoll, wenn eine Familie zu versorgen ist oder eine Finanzierung geplant ist.

Welche BU Rente ist zu erwarten?

Die BU-Rente soll im Ernstfall den Lebensstandard gewährleisten; die Höhe wird mit dem jeweiligen Versicherer vereinbart. In der Regel darf sie jedoch nicht Ihr Einkommen überschreiten.

Für Azubis und Studierende gelten Ausnahmen. Hier ist bereits eine pauschale BU Rente versicherbar, die oberhalb des Einkommens zum Zeitpunkt der Antragstellung liegen kann. Daher empfiehlt die Blumenau Finanzplanung bereits in jungen Jahren eine BU Versicherung abzuschließen.

Wie hoch fällt die Besteuerung der BU-Rente im Leistungsfall aus?

Bemessungsgrundlage der Versteuerung der privaten BU Rente ist der Ertragsanteil.

Dieser Ertragsanteil ist umso höher, je früher die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch genommen wird.

Als Faustregel für die BU-Rente gilt allgemein, dass der Ertragsanteil ca. ein Prozentpunkt pro Jahr beträgt für die gesamte Leistungsdauer der BU-Rente.

Eine Beispielrechnung:

Eine Berufsunfähigkeit tritt mit dem 55. Lebensjahr ein, die Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung geht bis zum 65. Lebensjahr

Anspruch aus BU-Rente 10 Jahre = 10% Ertragsanteil aus der Jahres-BU-Rente. Dieser Ertragsanteil muss zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet werden. Nähere Einzelheiten sollten mit dem Steuerberater abgeklärt werden.

Zu beachten gilt, dass ein abgeschlossener Versicherungsvertrag nachträglich nicht verändert werden kann. Insbesondere hinsichtlich der Vertragslaufzeit sollte bei Abschluss eine angemessene Laufzeit vereinbart werden, die idealerweise der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht.

Was tun bei Gesundheitsfragen?

Maßgabe für die Annahmeentscheidung eines Versicherers bezüglich eines Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung, sind die Fragen nach Risiken. Insbesondere die Fragen nach Vorerkrankungen spielen eine wichtige Rolle, da auf Grundlage dieser entscheiden wird, ob ein BU Vertrag zustande kommt oder ob eventuell Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse für bestimmte Krankheiten eingebunden werden. Diese teilweise sehr speziellen Fragen müssen mit besonderer Sorgfalt beantwortet werden, weil jede falsche oder unvollständige Angabe im schlimmsten Fall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Im Zweifel sollte bei der Beantwortung der Fragen der behandelnde Arzt zu Rate gezogen werden.

Die Blumenau Finanzplanung kann für Sie eine anonymisierte Risikovoranfrage für Berufsunfähigkeitsversicherungen durchführen, um eventuelle Ablehnungen bei Vorliegen gesundheitlicher Einschränkungen oder gefährlichen Hobbies zu vermeiden. Sie als  Versicherungsnehmer dürfen diese nicht durchführen.

Anonyme Risikovoranfragen haben den Vorteil, dass mehrere Anfragen und Angebote von unterschiedlichen Versicherern zum gleichen Zeitpunkt getätigt werden können und infolgedessen das beste Angebot eines Versicherers herausgesucht werden kann.

Kann ein BU Vertrag gekündigt werden?

Ja, ein BU Vertrag kann auf der einen Seite bei Zahlungsverzug der Prämie oder aus wichtigem Grund vom Versicherungsunternehmen gekündigt werden.

Auf der anderen Seite kann auch der Versicherungsnehmer zum Schluss der laufenden Versicherungs-periode den BU-Vertrag kündigen. Es sind sogar Teilkündigungen möglich, wenn die verbleibende BU Rente einen festgelegten Mindestwert erreicht hat.