Soll ich Geld anlegen - in dieser turbulenten Zeit?
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Geldanlage: BGH kippt Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld
Wie bekommen Sie als Bankkunde die gezahlten Negativzinsen zurück?
Vergangenen Dienstag hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein für Verbraucher richtungsweisendes Urteil gefällt. Dieses beinhaltet, dass Negativzinsen auf klassische Spareinlagen und Tagesgeldkonten unwirksam sind. Insofern dürfen Banken also keine Verwahrentgelte mehr von ihren Kunden verlangen, die ihr Geld auf diesen Konten parken. Banken müssen sich nunmehr auf mögliche Rückforderungen von Kunden einstellen. Für Kunden mit Girokonten gilt das nur unter bestimmten Umständen.
Mit ihrem jüngsten Gesetz will der BGH die Rechte der Sparer stärken und für mehr Transparenz im Bankwesen sorgen.
Im Folgenden erläutert die Blumenau Finanzplanung die Auswirkungen des Urteils für die Bankkunden und führt an, wie sie jetzt im Einzelnen vorgehen sollten.